Die Leistung nach Nummer 253 ist nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.
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GOÄ-Ziffer 253 – Injektion intravenös
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GOP: 253
Gebühr in Euro:
4.08 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Injektion, intravenös
Die Leistung nach Nummer 253 ist nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.
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