Jump to content

  • GOÄ-Ziffer J – Zuschlag zur Visite (Bereitschaftsd.)


      GOP: J Gebühr in Euro: 4.66 € Steigerungsfaktor: 1,0 – Zuschlag
    Zuschlag zur Visite bei Vorhalten eines vom Belegarzt zu vergütenden ärztlichen Bereitschaftsdienstes je Tag

    "Der Zuschlag nach den Buchstaben J ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
    Im Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 45 bis 55 und 60 darf der Zuschlag unabhängig von der Anzahl und Kombination der erbrachten Leistungen je Inanspruchnahme des Arztes nur einmal berechnet werden.
    Neben dem Zuschlag nach dem Buchstaben J dürfen die Zuschläge nach den Buchstaben A bis D sowie K1 nicht berechnet werden.,Der Zuschlag ist in der Rechnung unmittelbar im Anschluß an die zugrundeliegende Leistung aufzuführen."""

    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern A, B, C, D, K1 berechnungsfähig.



    Rückmeldungen von Benutzern

    Recommended Comments

    Keine Kommentare vorhanden



    Beteilige Dich an der Unterhaltung

    Du kannst jetzt schreiben und Dich später anmelden. Wenn Du bereits Mitglied bist, dann melde Dich an um einen Beitrag in Deinem Namen zu schreiben.
    Beachte:Dein Beitrag muss erst von einem Moderator freigeschalten werden, bevor dieser sichtbar wird.

    Gast
    Ein Kommentar hinzufügen

    ×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

      Only 75 emoji are allowed.

    ×   Dein Link wurde automatisch eingefügt.   Alternativ als einfachen Link darstellen

    ×   Your previous content has been restored.   Clear editor

    ×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

    Lädt...

×
×
  • Neu erstellen...

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.

Datenschutzerklärung