Die Schreibgebühr nach der Nummer 96 ist nur neben den Leistungen nach den Nummern 80, 85 und 90 und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 96 – Schreibgebebühr, je Kopie
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GOP: 96
Gebühr in Euro:
0.17 €
Steigerungsfaktor:
1,0 – Zuschlag
Schreibgebühr, je Kopie
Die Schreibgebühr nach der Nummer 96 ist nur neben den Leistungen nach den Nummern 80, 85 und 90 und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
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