Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 56, 60, 833 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 55 – Patientenbegleitung z. station. Behandl.
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GOP: 55
Gebühr in Euro:
29.14 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung - gegebenenfalls einschließlich organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme -
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 56, 60, 833 berechnungsfähig.
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