GOÄ-Ziffer 51 – Weiterer Krankenbesuch i. Z. mit Nr. 50
GOP: 51
Gebühr in Euro:
14.57 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Besuch eines weiteren Kranken in derselben häuslichen Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 50 - einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung -
Besuchsgebühren nach der Nummer 51 sind für Besuche von Krankenhaus- und Belegärzten im Krankenhaus nicht berechnungsfähig.
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1, 5, 45, 46, 48, 52 berechnungsfähig.
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