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  • GOÄ-Ziffer 51 – Weiterer Krankenbesuch i. Z. mit Nr. 50


      GOP: 51 Gebühr in Euro: 14.57 € Steigerungsfaktor: 2,3 – Ärztliche Leistung normal
    Besuch eines weiteren Kranken in derselben häuslichen Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 50 - einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung -

    Besuchsgebühren nach der Nummer 51 sind für Besuche von Krankenhaus- und Belegärzten im Krankenhaus nicht berechnungsfähig.

    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1, 5, 45, 46, 48, 52 berechnungsfähig.



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