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  • GOÄ-Ziffer 4 – Erhebung der Fremdanamnese


      GOP: 4 Gebühr in Euro: 12.82 € Steigerungsfaktor: 2,3 – Ärztliche Leistung normal
    Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) - im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken -

    Die Leistung nach Nummer 4 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.
    Anstelle oder neben einer Visite im Krankenhaus ist die Leistung nach Nummer 4 nicht berechnungsfähig.

    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 15, 21, 25, 26, 30, 31, 34, 45, 46, 448, 449, 801, 806, 807, 816, 817, 835 berechnungsfähig.



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