Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung - gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken -, einschließlich Beratung - gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen -
Die Leistung nach Nummer 34 ist innerhalb von 6 Monaten höchstens zweimal berechnungsfähig.
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1, 3, 4, 15, 21, 22, 30, 31, 804, 806, 807, 808, 812, 817, 835, 849, 861, 862, 863, 864, 870, 871, 886, 887 berechnungsfähig.
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