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  • GOÄ-Ziffer 31 – Homöopath. Folgeanamnese (mind. 30 Min.)


      GOP: 31 Gebühr in Euro: 26.23 € Steigerungsfaktor: 2,3 – Ärztliche Leistung normal
    Homöopathische Folgeanamnese mit einer Mindestdauer von 30 Minuten unter laufender Behandlung nach den Regeln der Einzelmittelhomöopathie zur Beurteilung des Verlaufs und Feststellung des weiteren Vorgehens - einschließlich schriftlicher Aufzeichnungen -

    Die Leistung nach Nummer 31 ist innerhalb von sechs Monaten höchstens dreimal berechnungsfähig.

    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1, 3, 4, 30, 34 berechnungsfähig.



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