Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärzlichen Anordnungen - auch mittels Fernsprecher - durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z.B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes
Die Leistung nach Nummer 2 darf anläßlich einer Inanspruchnahme des Artzes nicht zusammen mit anderen Gebühren berechnet werden.
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 448, 449 berechnungsfähig.
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