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  • GOÄ-Ziffer 104 – Bulbusentnahme bei einem Toten


      GOP: 104 Gebühr in Euro: 14.57 € Steigerungsfaktor: 2,3 – Ärztliche Leistung normal
    Bulbusentnahme bei einem Toten

    Begibt sich der Arzt zur Erbringung der Leistung nach Nummer 104 außerhalb seiner Arbeitsstätte (Praxis oder Krankenhaus) oder seiner Wohnung, kann er für die zurückgelegte Wegstrecke Wegegeld nach 8 berechnen.



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