Begibt sich der Arzt zur Erbringung der Leistung nach Nummer 104 außerhalb seiner Arbeitsstätte (Praxis oder Krankenhaus) oder seiner Wohnung, kann er für die zurückgelegte Wegstrecke Wegegeld nach 8 berechnen.
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GOÄ-Ziffer 104 – Bulbusentnahme bei einem Toten
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GOP: 104
Gebühr in Euro:
14.57 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Bulbusentnahme bei einem Toten
Begibt sich der Arzt zur Erbringung der Leistung nach Nummer 104 außerhalb seiner Arbeitsstätte (Praxis oder Krankenhaus) oder seiner Wohnung, kann er für die zurückgelegte Wegstrecke Wegegeld nach 8 berechnen.
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