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  • GOÄ-Ziffer 100 – Untersuchung eines Toten


      GOP: 100 Gebühr in Euro: 14.57 € Steigerungsfaktor: 2,3 – Ärztliche Leistung normal

    Untersuchung eines Toten - einschließlich Feststellung des Todes und Ausstellung des Leichenschauscheines -


    Begibt sich der Arzt zur Erbringung der Leistung nach Nummer 100 außerhalb seiner Arbeitsstätte (Praxis oder Krankenhaus) oder seiner Wohnung, kann er für die zurückgelegte Wegstrecke Wegegeld nach Paragraph 8 berechnen.




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