Bei Bestrahlung mit einem Telecaesiumgerät wegen einer bösartigen Erkrankung ist die Leistung nach Nummer 5812 je Fraktion zweimal berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 5812 – Orthovolt- o. Hochvoltstrahlenbehandlung
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GOP: 5812
Gebühr in Euro:
11.07 €
Steigerungsfaktor:
1,8 – Technische Leistung normal
Orthovolt- (100 bis 400 kV Röntgenstrahlen) oder Hochvoltstrahlenbehandlung bei gutartiger Erkrankung, je Fraktion
Bei Bestrahlung mit einem Telecaesiumgerät wegen einer bösartigen Erkrankung ist die Leistung nach Nummer 5812 je Fraktion zweimal berechnungsfähig.
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