"Ergänzungsleistungen nach den Nummern 5480 bis 5485 sind je Basisleistung oder zulässiger Wiederholungsuntersuchung nur einmal berechnungsfähig.
Neben Basisleistungen, die quantitative Bestimmungen enthalten, dürfen Ergänzungsleistungen für Quantifizierungen nicht zusätzlich berechnet werden.
Die Leistung nach Nummer 5480 ist nur mit Angabe der Indikation berechnungsfähig.,Die Ergänzungsleistung nach Nummer 5480 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig."""
Recommended Comments
Keine Kommentare vorhanden
Erstelle ein kostenloses Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren und Vorlagen herunterzuladen.
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen oder Vorlagen herunterladen zu können
Benutzerkonto erstellen
Kostenlos ein neues Benutzerkonto erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.
Jetzt anmelden