Für die Leistung nach Nummer 5462 sind zwei Wiederholungsuntersuchungen zugelassen, davon eine später als 24 Stunden nach Einbringung der Testsubstanz(en).
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GOÄ-Ziffer 5462 – Bestimmung zellulärer Blutbestandteile
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GOP: 5462
Gebühr in Euro:
128.23 €
Steigerungsfaktor:
1,8 – Technische Leistung normal
Bestimmung von Lebenszeit und Kinetik zellulärer Blutbestandteile - einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen -
Für die Leistung nach Nummer 5462 sind zwei Wiederholungsuntersuchungen zugelassen, davon eine später als 24 Stunden nach Einbringung der Testsubstanz(en).
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