Der Zuschlag nach Nummer 5377 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 5377 – Zuschlag für computergesteuerte Analyse
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GOP: 5377
Gebühr in Euro:
46.63 €
Steigerungsfaktor:
1,0 – Zuschlag
Zuschlag für computergesteuerte Analyse - einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion -
Der Zuschlag nach Nummer 5377 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
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