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  • GOÄ-Ziffer 5370 – Computertomographie im Kopfbereich


      GOP: 5370 Gebühr in Euro: 116.57 € Steigerungsfaktor: 1,8 – Technische Leistung normal
    Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich - gegebenenfalls einschließlich des kranio-zervikalen Übergangs -

    Die Leistung nach Nummer 5370 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
    Die Nebeneinanderberechnung von Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374 ist in der Rechnung gesondert zu begründen. Bei Nebeneinanderberechnung von Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374 ist der Höchstwert nach Nummer 5369 zu beachten.

    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 5378 berechnungsfähig.



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