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  • GOÄ-Ziffer 5369 – Höchstwert für Nr. 5370 bis 5374


      GOP: 5369 Gebühr in Euro: 174.86 € Steigerungsfaktor: 1,8 – Technische Leistung normal
    Höchstwert für Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374

    Die im einzelnen erbrachten Leistungen sind in der Rechnung anzugeben.
    Die Leistung nach Nummer 5369 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.



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