Höchstwert für Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374
Höchstwert für Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374 Die im einzelnen erbrachten Leistungen sind in der Rechnung anzugeben.Die Leistung nach Nummer 5369 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
Recommended Comments
Keine Kommentare vorhanden
Erstelle ein kostenloses Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren und Vorlagen herunterzuladen.
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen oder Vorlagen herunterladen zu können
Benutzerkonto erstellen
Kostenlos ein neues Benutzerkonto erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.
Jetzt anmelden