Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 344, 345, 346, 347, 5295, 5329, 5330, 5331 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 5360 – Embolisation von Venen
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GOP: 5360
Gebühr in Euro:
116.57 €
Steigerungsfaktor:
1,8 – Technische Leistung normal
Embolisation von Venen - einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 344, 345, 346, 347, 5295, 5329, 5330, 5331 berechnungsfähig.
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