Die Leistung nach Nummer 5021 darf unabhängig von der Anzahl der Ebenen, Projektionen, Durchleuchtungen bzw. Serien insgesamt nur einmal berechnet werden.
Werden mehrere der in der Leistungsbeschreibung genannten Skeletteile mittels einer Röntgenaufnnhme erfaßt, so dürfen die Leistungen nach den Nummern 5020 und 5021 nur einmal und nicht je aufgenommenem Skeletteil berechnet werden.
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 5035, 5110, 5111 berechnungsfähig.
Recommended Comments
Keine Kommentare vorhanden
Erstelle ein kostenloses Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren und Vorlagen herunterzuladen.
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen oder Vorlagen herunterladen zu können
Benutzerkonto erstellen
Kostenlos ein neues Benutzerkonto erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.
Jetzt anmelden