Eine mehr als fünfmalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4715 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.
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GOÄ-Ziffer 4715 – Untersuchung zum Nachweis von Pilzen
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GOP: 4715
Gebühr in Euro:
5.83 €
Steigerungsfaktor:
1,15 – Laborleistung normal
Untersuchung zum Nachweis von Pilzen durch An- oder Weiterzüchtung auf einfachen Nährmedien (z. B. Sabouraud-Agar), je Nährmedium
Eine mehr als fünfmalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4715 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.
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