Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 2565, 2566 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 2282 – Operation des Bandscheibenvorfalles
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GOP: 2282
Gebühr in Euro:
86.27 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Operative Behandlung des Bandscheibenvorfalles mit einseitiger Wirbelbogenresektion oder -fensterung in einem Segment, Nervenwurzellösung, Prolapsabtragung und Bandscheibenausräumung
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 2565, 2566 berechnungsfähig.
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