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  • GOÄ-Ziffer 2192 – Zuschlag zu der Leistung Nr. 2191


      GOP: 2192 Gebühr in Euro: 29.14 € Steigerungsfaktor: 2,3 – Ärztliche Leistung normal
    Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2191 für die primäre Naht, Reinsertion, Rekonstruktion oder den plastischen Ersatz eines weiteren Bandes in demselben Kniegelenk im Rahrnen derselben Sitzung

    Die Leistungen nach den Nummern 2192, 2195 und/oder 2196 sind für operative Eingriffe an demselben Gelenk im Rahmen derselben Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig.

    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 300, 301, 302, 3300 berechnungsfähig.



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