Werden Leistungen nach den Nummern 2102, 2104, 2112, 2113, 2117, 2119, 2136, 2189, 2190, 2191 und/oder 2193 an demselben Gelenk im Rahmen derselben Sitzung erbracht, so sind diese Leistungen nicht mehrfach und nicht nebeneinander berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 2104 – Bandplastik des Kniegelenks
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GOP: 2104
Gebühr in Euro:
134.64 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Bandplastik des Kniegelenks (plastischer Ersatz von Kreuz- und/oder Seitenbändern)
Werden Leistungen nach den Nummern 2102, 2104, 2112, 2113, 2117, 2119, 2136, 2189, 2190, 2191 und/oder 2193 an demselben Gelenk im Rahmen derselben Sitzung erbracht, so sind diese Leistungen nicht mehrfach und nicht nebeneinander berechnungsfähig.
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