Neben den Leistungen nach den Nummern 2000 bis 2005 ist die Leistung nach 2033 nicht berechnungsfähig, wenn die Extraktion des Nagels Bestandteil der Wundversorgung ist.
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GOÄ-Ziffer 2033 – Extraktion Finger-/Zehennagel
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GOP: 2033
Gebühr in Euro:
3.32 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Extraktion eines Finger- oder Zehennagels
Neben den Leistungen nach den Nummern 2000 bis 2005 ist die Leistung nach 2033 nicht berechnungsfähig, wenn die Extraktion des Nagels Bestandteil der Wundversorgung ist.
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