Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1848 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 1849 – Explantation beider Nieren bei e. Toten
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GOP: 1849
Gebühr in Euro:
204.01 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Explantation beider Nieren an einem Toten zur Transplantation
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1848 berechnungsfähig.
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