Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1622 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 1621 – Rekonstr. der hinteren Gehörgangswand
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GOP: 1621
Gebühr in Euro:
64.70 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Plastische Rekonstruktion der hinteren Gehörgangswand, als selbständige Leistung
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1622 berechnungsfähig.
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