Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1597, 1598, 1610 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 1601 – Op. eines gutartigen Mittelohrtumors
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GOP: 1601
Gebühr in Euro:
96.76 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Operation eines gutartigen Mittelohrtumors, auch Cholesteatom - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach Nummer 1597 oder Nummer 1598 -
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1597, 1598, 1610 berechnungsfähig.
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