Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1473, 1488 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 1485 – Ausräumung von Stirn-/Kieferhöhle
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GOP: 1485
Gebühr in Euro:
53.86 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Operative Eröffnung und Ausräumung der Stirnhöhle oder der Kieferhöhle oder der Siebbeinzellen von außen
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1473, 1488 berechnungsfähig.
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