Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1485 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 1473 – Rekonstr. der Stirnhöhlenvorderwand
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GOP: 1473
Gebühr in Euro:
129.40 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Plastische Rekonstruktion der Stirnhöhlenvorderwand, auch in mehreren Sitzungen
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1485 berechnungsfähig.
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