Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1470 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 1469 – Keilbeinhöhlenoperation
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GOP: 1469
Gebühr in Euro:
32.29 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Keilbeinhöhlenoperation oder Ausräumung der Siebbeinzellen von der Nase aus
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1470 berechnungsfähig.
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