Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1466 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 1465 – Punktion einer Kieferhöhle
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GOP: 1465
Gebühr in Euro:
6.94 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Punktion einer Kieferhöhle - gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Medikamenten
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1466 berechnungsfähig.
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