Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1125, 1126, 1128 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 1127 – Vordere und hintere Scheidenplastik
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GOP: 1127
Gebühr in Euro:
96.76 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Vordere und hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1125, 1126, 1128 berechnungsfähig.
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