GOÄ-Ziffer 1056 – Schwangerschaftspbbruch ab 13. Woche
GOP: 1056
Gebühr in Euro:
69.94 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Abbruch einer Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche - gegebenenfalls einschließlich Erweiterung des Gebärmutterhalskanals -
Neben der Leistung nach Nummer 1056 ist die intravaginale oder intrazervikale Applikation von Prostaglandin-Gel nicht gesondert berechnungsfähig.
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1055 berechnungsfähig.
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