Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1022 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 1021 – Beistand bei einer Geburt, mind. 2 Std.
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GOP: 1021
Gebühr in Euro:
15.50 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Beistand von mindestens zwei Stunden Dauer bei einer Geburt, die auf natürlichem Wege nicht beendet werden kann, ausschließlich Kunsthilfe
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1022 berechnungsfähig.
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