Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1, 3, 22, 30, 34 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 870 – Verhaltensth., Einzelbeh. (Mind. 50Min.)
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GOP: 870
Gebühr in Euro:
43.72 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten - gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten -
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1, 3, 22, 30, 34 berechnungsfähig.
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