Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1409 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 827A – EEG von mindestens 18 Std. Dauer
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GOP: 827A
Gebühr in Euro:
55.37 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Langzeit-elektroenzephalographische Untersuchung von mindestens 18 Stunden Dauer - einschließlich Aufzeichnung und Auswertung -
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1409 berechnungsfähig.
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