Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1, 3, 22, 30, 34 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 808 – Einl. o. Verlängerung der Psychotherapie
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GOP: 808
Gebühr in Euro:
23.31 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Einleitung oder Verlängerung der tiefenpsychologisch fundierten oder der analytischen Psychotherapie - einschließlich Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht im Rahmern des Gutachterverfahrens, gegebenenfalls einschließlich Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1, 3, 22, 30, 34 berechnungsfähig.
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