Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 470, 471, 472, 474, 475 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 473 – Lumbalanästhesie bis zu 5 Stunden
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GOP: 473
Gebühr in Euro:
34.97 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, bis zu fünf Stunden Dauer
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 470, 471, 472, 474, 475 berechnungsfähig.
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