Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 470, 472, 473, 474, 475 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 471 – Lumbalanästhesie bis zu 2 Stunden
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GOP: 471
Gebühr in Euro:
34.97 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Einleitung und Überwachung einer einzeitigen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder einzeitigen periduralen (epiduralen) Anästhesie, bis zu zwei Stunden Dauer
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 470, 472, 473, 474, 475 berechnungsfähig.
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