Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 471, 472, 473, 474, 475 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 470 – Lumbalanästhesie bis zu 1 Stunde
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GOP: 470
Gebühr in Euro:
23.31 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Einleitung und Überwachung einer einzeitigen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder einzeitigen periduralen (epiduralen) Anästhesie, bis zu einer Stunde Dauer
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 471, 472, 473, 474, 475 berechnungsfähig.
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