Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 427, 428, 1532 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 462 – Kombinationsnarkose, bis zu 1 Stunde
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GOP: 462
Gebühr in Euro:
29.73 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, bis zu einer Stunde
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 427, 428, 1532 berechnungsfähig.
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