Dr. W. Mildenberger
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Kommentare erstellt von Dr. W. Mildenberger
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Am 1.4.2018 um 16:33 schrieb Tine780:
Bezahlt wird das noch bis Ende September im Rahmen des DMP mit 13€. Und bei der Gesu im Hzv.
Wo genau steht, dass ABI bei DMP bezahlt wird? (Welche KV und welche Ziffer?) Und wieso nur bis September?
Bin etwas ratlos...
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vor 36 Minuten schrieb Hilfesuchender:
Hallo zusammen,
eines vorweg - ich brauche Hilfe bei einem spannenden Thema:
Ich bin Masterstudent im Bereich Gesundheitsökonomie und benötige für meine Masterarbeit Hilfestellung beim Thema ambulante Abrechnung ...Über eine Rückmeldung freue ich mich & ich hoffe, dass man mein Ziel versteht und ihr mich unterstütztVGZum einen gehört das in ein eigenes Thema, nicht angehängt an eine handliche Übersicht der Ziffern.
Zum anderen wäre es schon schön, wenn Sie sich ein wenig mit dem Thema Abrechnung beschäftigt hätten, statt die Arbeit einfach an einen gutmütigen Freiwilligen abzuwälzen: alle relevanten Informationen finden Sie hier: http://www.kbv.de/media/sp/EBM_Hausarzt_20180101_V1.pdf
Zum dritten ist eine solche Frage nicht unabhängig von der sozialrechtlichen Regelung zu verstehen: Ihr Fall 2 ist rechtlich nicht zulässig bzw. nicht abrechenbar, da ein NäPa-Besuch ohne unmittelbaren Arztkontakt im gleichen Quartal nicht erlaubt ist. Zwar hat die BÄK just das generelle Fernbehandlungsverbot aufgehoben bzw. plant dies zu tun, so lange sich dieses Verbot aber in den Abrechnungsbestimmungen hält, ist jegliche Telemedizin mehr oder weniger nutzlos. Und die (mangelhafte) Abrechnung der Videokonferenz (01439/01450) zeigt, wie groß bzw. wie verschwindend gering das sozialpolitische Interesse an der Telemedizin ist.
Meine ganz persönliche Meinung: Telemedizin ist ein toter Gaul, suchen sie sich ein anderes Reittier.
Liebe Grüße W. Mildenberger
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Hallo!
Wenden Sie sich einfach an Ihren EDV-Betreuer / Kundendienst des AIS. Die Ziffer wurde zum 01.07.2016 neu in den EBM übernommen. Offenbar ist Ihr System nicht ganz up-to-date.
Den aktuellen Hausarzt-EBM finden Sie hier:
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Die 03242 - Testverfahren bei Demenzverdacht fehlt noch.
Der ist zwar hoffnungslos unterbewertet, so dass sich die Ausführung quasi "nicht lohnt" - aber das ist für uns engagierte Hausärzte ja kein Grund, es nicht zu tun ;-)
ABI Messung
in Kostenlose Vorlagen Arztpraxis
791 7Geschrieben
Ich kannte die Leistung nicht - sie ist nur gültig für AOK Bayern und KV-Bayern; andere Krankenkassen und andere KV-Bereiche (ich bin nicht in Bayern) sind außen vor.
Wenn ich die Leistungsbeschreibung aber richtig verstanden habe, ist sie [nur] gültig für
1. KHK mit AMI und/oder Schlaganfall oder mit Raucherstatus
2. DM nur Typ I
3. DMP Typ II mit Insulin oder Raucher
jeweils nur, wenn Pat. >46 und bislang keine pAVK bekannt ist (und man selbst innerhalb von 2 Jahren keine ABI-Messung gemacht hat). Es muss kein Raucher sein (nur bei KHK ohne AMI/Apoplex oder DM-II ohne Insulin) und detektivistischer Spürsinn wird auch nicht erwartet. Ob die 13€ angemessen sind, sei dahingestellt, aber die Patientenauswahl ist nicht so komplex.
Bei allen anderen Patienten besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV, im Umkehrschluss wären diese anderen aber auch potentielle IGeL-Patienten, wenn man das Gerät hat durchaus nachdenkenswert...