Teramed durchsuchen
Inhalte für "'rezept'".
2 Ergebnisse gefunden
-
Hat jemand einen Vordruck über eine Einwilligungserklärung für Patienten bzw. Betreuer um Kassen- , grüne und private Rezepte an die Apotheke zu faxen? Bei uns ist es so, dass die zuständige Apotheke die Medikamente ins Heim liefert, auch manche Apotheken versorgen Heime und fordern in der Praxis die Medikamente an, die wir dann zuerst faxen und anschließend an die zuständige Apotheke senden oder dem Chef dann ins Pflegeheim mitgeben. Jetzt habe ich schon desöftern gelesen, dass dies nicht zulässig ist und man eine Einwilligung des Patienten bzw. Betreuers bräuchte. Anonym beigetragen
-
medikamente Wirkstoffverordnung oder Originalpräparat / aut-idem
ein Thema hat Gast erstellt in: Forum, Fragen & Antworten
Immer mehr verunsichert mich der Arzneimittelmarkt: einerseits habe ich die Wirkung und Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen gelernt, aber es gibt aus meiner Sicht keine unabhängigen Informationen über Unterschiede bei den Originalpräparaten. Da munkelt dann der eine Kollege, dass man bei Marcumar auf keinen Fall ein Ersatzpräparat wegen der veränderten Bioverfügbarkeit verschreiben darf. So soll es auch bei Schilddrüsenpräparaten auch sein. Andererseits glaube ich nicht, dass diese Unterschiede einen genau so großen Einfluss auf die Medikamentenwirkung haben, wie zum Beispiel die Ernährung, der Einnahmezeitpunkt oder die Interaktion mit anderen gleichzeitig eingenommenen Medikamenten. Natürlich hören einige Patienten es gerne, wenn der Arzt verspricht "Von mir bekommen Sie nur das beste Originialmedikament, alles andere ist schlecht". Die Aufregung in der Apotheke über Zuzahlungen ist dann aber groß. Meine Patienten ist es egal, ob sie Ibuprofen oder Ibuflam einnehmen, sie freuen sich über geringe bis gar keine Zuzahlungen. Bei Antibiotika ist das dasselbe. Schwieriger wird es bei Dauermedikamenten, obwohl auch hier die geringeren Zuzahlungen plötzlich wichtiger als der Präparatename scheint. Ich glaube nicht, dass der einzelne Arzt in der Praxis genügend unabhängige Information haben kann, um festzustellen, das eine Substanz von einem Hersteller besser sei, als vom anderen Hersteller. Dies sollte die Arzneimittelkommission oder eine andere Prüfeinrichtung für die bekannten Substanzen auf Basis der vorgelegten Studienlagen veröffentlichen, so dass dann der Arzt und auch der Apotheker die Patienten besser beraten kann. Bis keine klaren Hinweise für eine (nachgewiesene) Unverträglichkeit eines Präparates bei einemPatienten vorliegen, sollten, glaube ich nur Wirkstoffe oder Präparate ohne aut-idem verschrieben werden. Dumm nur, dass man in Deutschland Software-technisch keine Substanzen verordnen kann, da in der Arzneimitteldatenbank nur Herstellerpräparate gelistet sind. Manche Softwarehersteller bieten an, dass die Praxissoftware wenigstens beim Ausdruck nur die Substanz ausdruckt. Wir haben diese Wirkstoffverordnung getestet, allerdings sind die Apotheken nicht ganz glücklich darüber gewesen. Was wollen eigentlich die Apotheken? Aut-idem und dann nicht vorrätig? Substitution und dann Diskussion mit den Patienten? Wirkstoffverordnung und Beratung der Patienten über Vor- und Nachteile einzelner Präparatehersteller?