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Ralph Jäger

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Stellenanzeigen für MFA und Ärzte in der Arztpraxis / MVZ

GOÄ-Ziffern Online - Gebührenordnung für Ärzte

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Beiträge erstellt von Ralph Jäger

  1. Diese Problem hatten wir auch: aus diesem Grunde sollte die Teamsitzung strukturiert ablaufen. Nur eine max. Anzahl von z.B. 6-8 Tagesordnungspunkte, maximale Zeit festsetzen.

    Zusätzlich haben wir das Zeitthema dadurch entschärft, in dem wir einen wöchentlichen Check-out//Check-in freitags eingeführt haben: max. 15 Minuten, Themen: was lief diese Woche gut, was lief schlecht, was kommt nächste Woche auf uns zu.

    Dadurch klären wir den Kleinkram wöchentlich und in den Teamsitzungen haben wir gar nicht mehr viel zu besprechen.

  2. Immer wieder erhalten wir von der Krankenkasse eine Rückforderung (Retaxe) für verordnete / rezeptierte Medikamente.

    Bekannt sind ja in letzter Zeit schein-zugelassene Medikamente.

    Jetzt möchte die Krankenkasse die Rezepte nicht erstatten, da auf diesen eine falsche IK-Nummer aufgedruckt ist.

    Allerdings ist auf der KV-Karte des Patienten eine völlig andere IK-Nummer gespeichert (Kontrolle mit mobilen KVK-Lesegerät) und in den von der KV zu Verfügung gestellten Stammdaten ist auch eine falsch IK-Nummer notiert.

    Geht es andere Praxen auch so?

  3. In einer Arztpraxis spielt die Privatabrechnung nach GOÄ eine wichtige Rolle, denn diese beinhaltet wesentlich mehr als nur die Abrechnung bestimmter Gebührenpositionen. Arztpraxen sind deshalb dazu angehalten sich ausschließlich Gedanken darüber zu machen, wie die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs effektiver gestaltet werden kann. Durch Tarife mit hohem Selbstbehalt und der zunehmenden Streichung von einzelnen Leistungen durch die Versicherer ist ein enormer Mehraufwand auf uns Ärzte zugekommen. Abgesehen von diesen Aspekten ist auch für die nahe Zukunft mit einem weiteren Aufkommen des Zahlungsverkehrs gerade in Arztpraxen aufgrund von Selbstzahlerleistungen (IGEL) zu rechnen. Deshalb ist es für Ärzte sinnvoll über eine Privatabrechnung auf Grundlage der GOÄ über eine privatärztliche Verrechnungsstelle kurz PVS nachzudenken.

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  4. Es gibt einen interessanten Zusammenhang zwischen Praxisertrag und Reinerlös: Während die reine GKV-Abrechnung zwar den niedrigsten Wert bei den Praxiseinnahmen bringt, etwa 30 Prozent unter dem bundesdeutschen Durchschnitt aller Arztpraxen, aber mit 53 Prozent bei weitem den höchsten Reinertrag bietet, liegen die Margen bei der GOÄ-Abrechnung deutlich niedriger.

    Deshalb ist es wichtig, bei der GOÄ Abrechnung immer soweit wie möglich alle Leistungen tatsächlich richtig und umfassend zu berücksichtigen, um hier nicht unter Umständen in eine Kostenfalle zu fallen und die Rentabilität der Praxis zu verschlechtern. Dafür ist aber eine genaue Kenntnis der GOÄ erforderlich, daneben auch umfassendes Praxiswissen. Finanziell gesehen zahlt sich das immer aus.

    Einzelpositionen sorgfältig berücksichtigen, Steigerungssätze einsetzen

    Noch mehr als bei der Kassenabrechnung nach EBM sind in der Privatbrechnung nach GOÄ sehr viele Einzelpositionen mit oft kleinen Beträgen aufgeführt. Hier handelt es sich aber um die häufigsten Abrechnungspositionen - deshalb sollte hier sorgfältig immer alles berücksichtigt werden, was im vorliegenden Fall abrechenbar ist.

    Auch den möglichen Einbeziehung des Steigerungssatzes sollte man, wo gerechtfertigt, auf jeden Fall in Erwägung ziehen, denn darauf basiert die GOÄ um ein wirklich leistungsgerechtes Honorar zu erzielen.

    Dabei spielt beispielsweise auch die GO-Nr. 5 eine Rolle, die symptombezogene Untersuchung. Sie kann pro Behandlung nur einmal abgerechnet werden, wenn aber ein Patient mit mehreren Verletzungen in die Praxis kommt, die einzeln beurteilt und behandelt werden müssen, ist ein erhöhter Steigerungssatz auf jeden Fall gerechtfertigt, ebenso dann, wenn die Behandlung schwieriger oder aufwändiger ist, als eine einfache Verletzung.

    Auch Mehrfachberatungen am gleichen Tag können abgerechnet werden, wenn die Uhrzeit angegeben wird. Dazu gehört etwa eine telefonische Beratung am Nachmittag nach einer Konsultation am Vormittag. Auch hier geht oft viel Geld in der Praxis verloren.

    Ebenfalls oft übersehen: Leistungen der Ziffer 2 müssen nicht unbedingt vom Arzt selbst erbracht werden, um abrechenbar zu sein. Auch wenn die Leistung von der medizinischen Fachangestellen erbracht wird, ist sie in der Praxis berechenbar, wie etwa die Ausstellung eines Wiederholungsrezeptes oder eine Blutdruckkontrolle.

    Beratungen nach der Ziffer 1 können sich im Einzelfall dann auch aus besonderen Teilleistungen zusammensetzen. Für aufwändigere Beratungen - etwa die Besprechung eines MRT Befundes - kann auch eine umfassende Beratung abgerechnet werden, sofern diese über das übliche Maß hinaus geht und mehr als 10 Minuten dauert. Daran sollte ebenfalls gedacht werden. Bei den sich ausschließenden Beratungsziffern 5, 6, 7 und 8 kann, wenn eine höherwertige Ziffer nicht vollständig durchgeführt wird, auch auf eine niedrigere Ziffer zurückgegriffen werden und diese entsprechend gesteigert werden, wenn dazu Anlass besteht.

    Problem: Laborabrechnungen

    Vor ein paar Jahren geriet ein Allgemeinmediziner mit dem Gesetz in Konflikt, weil er Laborleistungen selbst mit dem 1,3fachen Steigerungssatz abrechnete, die Leistungen allerdings von einem Laborarzt erbringen ließ, der ihm nur einen Teilbetrag der GOÄ berechnete. Das wertete der BGH als Betrug und bestätigte eine verhängte Freiheitsstrafe. Hier ist also in jedem Fall Vorsicht geboten, um nicht vielleicht sogar unabsichtlich mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.

    Laborabrechnungen werden in der privatärztlichen Praxis immer nach der GOÄ berechnet, und zwar wie folgt: Berechnet werden dürfen Vorhalteleistungen in der eigenen Praxis (Abschnitt M) immer nur dann, wenn die Probenentnahme direkt beim Patienten oder in der Praxis erfolgt, und die Laboruntersuchung innerhalb von vier Stunden nach der Probenentnahme erfolgt. Dazu gehören etwa Glucose, Hämoglobin, oder BKS.

    Probenuntersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzen, körpereigenem Gewebe (zum Beispiel Tumormarker oder Antikörper) sowie bakteriologische Untersuchungen dürfen nur von den jeweiligen Laborärzten abgerechnet werden.

    Wichtig allerdings: Beispielsweise ein Blutbild, Elektrolyte oder Enzyme dürfen auch dann als eigene Leistungen abgerechnet werden, wenn sie in von Ärzten ohne eigene Liquidationsberechtigung geleiteten Labor erbracht werden. Dieser Punkt ist für die Praxis auf jeden Fall wichtig, und wird gelegentlich übersehen.

    Umfassendes Fachwissen und praktische Erfahrung sind erforderlich

    Um die Abrechnung über die GOÄ erfolgreich und für die Praxis auch wirklich kosten relevant durchführen zu können, braucht es ausreichend Fachwissen und auch praktische Erfahrung. Öfters einmal in Tipps und Hinweisen zu stöbern kann ebenfalls lohnen.

    Privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS)

    Externe Dienstleister für die Privatabrechnung, wie die privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS), helfen die Abrechnung korrekt durchzuführen. Sie prüfen vor Rechnungsstellung die korrekten Positionen und geben aber auch Hinweise darauf, wenn bestimmte Ziffern vergessen worden sind.

    Der Aufwand für die eigene Privatabrechnung und Rechnungsstellung sinkt deutlich. Im Vergleich der dadurch anfallenden Kosten zu dem Gehalt eines Arztes oder einer medizinischen Fachangestellten sind diese deutlich geringer.

    Übersichten zu den Ziffern der Privatabrechnung nach GOÄ finden sie hier.

     


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  5. Hallo Sandra,

    Vielen Dank für Dein großes Lob und herzlich Willkommen in den Foren von Teramed (ehemals Update-Arztpraxis.de).

    Mich würden Deine Erfahrungen aus der Leitung in der Radiologie interessieren: konntest Du da frei walten und schalten oder hat der Chef das Meiste vorgegeben? Hast Du für diese "leitende Funktion" eine Weiterbildung als Praxismanagerin gemacht?

    Gab es Dinge, die besonder gut gelaufen sind?

    Bezüglich der neurologischen Abrechnungsziffern:

    Ich habe mal hier eine Übersicht der neurologischen Abrechnungsziffern nach EBM für die Kassenabrechnung als Word / PDF zusammengestellt.

    Vielleicht hilft Dir das ja, melde Dich einfach...

    Übersicht der neurologischen EBM-Ziffern Stand 01/2015

     

    Ziffer

     

    Anmerkung

    16210-16212

    Ordinationskomplex

    für Versicherte bis zum vollendeten 5. Lebensjahr                                               24,65 € 240 Punkte

    für Versicherte ab Beginn des 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr            23,42 € 228 Punkte

    für Versicherte ab Beginn des 60. Lebensjahres                                                    23,63 € 230 Punkte

    16215

    Zuschlag für die neurologische Grundversorgung

    4,01 € 39 Punkte

     

    (16217 Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 16215:durch KV zugesetzt: 1,03 €)

    16220

    Neurologisches Gespräch / Behandlung

    9,24 € 90 Punkte

    16232

    Diagnostik und/oder Behandlung von Erkrankungen der Wirbelsäule

    15,41 € 150 Punkte

    16310

    Elektroenzephalographische Untersuchung (EEG)

    25,78 € 251 Punkte

    16320

    Elektronystagmo-/Okulographie, Blinkreflexprüfung

    12,94 € 126 Punkte

    16321

    Neurophysiologische Untersuchung (SEP, VEP, AEP, MEP)

    27,01 € 263 Punkte

    16322

    Zusatzpauschale Abklärung einer peripheren neuromuskulären Erkrankung

    18,90 € 184 Punkte

     

    16340

    Testverfahren bei Demenzverdacht

    1,95 € 19 Punkte                                                                                                      

    16371

    Anwendung und Auswertung des Aachener Aphasietests (AAT)

    34,54 € (391 Punkte)

    16222

    Zuschlag zur Versichertenpauschale für die

    palliativmedizinische Betreuung in der Arztpraxis

    16,11 € (113 Punkte)

     

    16222

    Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 16220 bei Patienten mit schweren neuropsychologischen und verhaltensneurologischen Störungen

    11,61 € (113 Punkte)

    16230

    Zusatzpauschale kontinuierliche Mitbetreuung eines Patienten mit einer Erkrankung des zentralen Nervensystems und/oder des peripheren Nervensystems in der häuslichen und/oder familiären Umgebung

    38,52 € (375 Punkte)

    16231

    Zusatzpauschale kontinuierliche Mitbetreuung eines Patienten mit einer neurologischen Erkrankung in beschützenden Einrichtungen oder Pflege- und Altenheimen

    21,47 €  (209 Punkte)

    16233

    Zusatzpauschale Mitbetreuung eines Patienten mit einer Erkrankung des zentralen Nervensystems und/oder des peripheren Nervensystems in der häuslichen und/oder familiären Umgebung        

    30,71 €  (299 Punkte)

     

     

     

     

  6. Bisher sind wir von einer Begehung verschont geblieben.

    Wir haben nur selbst Bauchschmerzen gehabt, wenn wir unsere normalen Tastauren angesehen haben :-)

    Die waschbaren (wasserdichten) Tastaturen bieten den Vorteil. dass man intensiver eine Wischdesinfektion durchführen und z.B. einmal wöchentlich auch ganz abspülen kann.

    Wenn man sich die gängigen Hygienepläne ansieht, dann werden viele Oberflächen desinfiziert, aber ich habe den Eindruck, dass die Bereiche und Arbeitsmittel, die wir beständig anfassen, nicht beachtet werden: z.B. Tastaur/Maus, Kugelschreiber, Stetoskop, Ultraschallkopf, ....

  7. Wow, vor jedem APK desinfizieren ist ja ziemlich aufwendig. Verwendet ihr einfach eine Wischdesinfektion aus der Sprühflasche und desinfiziert ihr auch die Maus?

    In der Grippezeit ist mir auch aufgefallen, dass man sicherlich die Desinfektion besser handhaben sollte, also auch die Türklinke und die Arbeitsgeräte.

    Die Tastaturen halten bisher, seit Anschaffung vor 18 Monaten problemlos die mehrmals tägliche Desinfektion aus. Allerdings legen wir diese nicht in ein Desinfektionsbad, wie wir anfangs gedacht hatten. Ich weiss auch nicht, ob dass hygienischer ist.

  8. Hallo Alexander,

    das ist ein spannendes Thema: soll an jedem Standort ein festes Ärzte-Team arbeiten oder sollen die Ärzte rotieren.

    Bei uns arbeiten die Ärzte an verschiedenen Tagen an verschiedenen Standorten. Die Patienten wissen dann, dass Arzt X an jenem Tag arbeitet.

    Ein Vorteil ist dadurch, dass wir die Standorte nicht schliessen müssen und bei Fehlzeiten (Urlaub/Krankheit) die Arztpraxis dennoch geöffnet ist.

    Die Patienten waren anfangs auch unsicher, sind aber zwischenzeitlich ber die verschiedenen medizinischen Meinungen und Behandlungsmöglichkeiten dankbar.

    Wichtig ist hierbei eine kosnequente ausführliche medizinische Dokumentation und die Vorgabe, dass man als Arzt die diagnostischen und therapeutischen Überlegungen des Kollegen ernst nimmt.

    Unsere Erfahrungen zeigen, dass ein neuer Standort mindestens 6 Monate braucht, um auch betriebswirtschaftlich sinnvoll zu arbeiten.

    Gleichzeitig hat es sich als positiv erwiesen, dass eine medizinische Fachangestellte für diesem Standort als Praxismanagerin eingesetzt wird. Diese ist dann die konstante Person in dem Standort.

    Falls Du weitere Fragen hast, kannst Du diese jederzeit stellen.

    Grüsse

  9. Hallo Alexander,

    wir hier in Baden-Württemberg müssen schon länger online abrechnen. Wir versenden so auch unsere Daten der DMPs und Hautkrebsscreening.

    Ich glaube nicht, dass man sich lange gegen eine (gesicherte) Online-Anbindung der Arztpraxis wehren kann.

    Für den Zugang zum KV-Safenet gibt es die Möglichkeit sich mit einer sog. KV-Identkarte (wie eine TAN-Liste) auf einer speziellen Website anzumelden oder den direkten Zugang mittels fest angeschlossenem Router. Letzteres lohnt sich nicht wirklich, einen Vorteil ergibt sich daraus bisher nicht.

    Der Aufwand ist bei uns durch die Online Einreichung der KV-Abrechnung deutlich geringer geworden, als wenn man erst einmal eine CD brennen muss und diese dann postalisch versendet. Im Besonderen gab es früher immer mal wieder Schwierigkeiten beim Einlesen der Daten durch die KV.

    Ich hatte mir erhofft, dass das KV-Safenet endlich eine gesicherten elektronischen Austausch der Befunde zwischen den Ärzten ermöglicht. Leider sind wir immer noch am FAX / Briefen mit Qualitätseinbussen und händischer Zuordnung hängengeblieben.

    Grüsse und viel Erfolg noch.

  10. Hallo,

     

    die Änderungen gelten tatsächlich rückwirkend. Allerdings müssen die verschiedenen KVen die Änderungen der Leistungsziffern auch in ihre Computersysteme einspielen.

    Aus diesem Grunde entscheidet jede KV für sich, ab welchem Datum nach den neuen Notdienstziffern abgerechnet werden kann.

     

    Leider müssen Sie also für Dezember 2014 noch nach den alten Ziffern abrechnen, wenn die KV Hannover die neuen Leistungsziffern hierfür noch nicht bereitgestellt hat.

     

    Grüße

  11. Hallo Sylvia,

     

    wie Du schon sagst, kann man bestimmte Laborausnahmekennziffern ansetzen, z.B. die EBM Ziffer 32015 bei Patienten, die mit orale Antikoagulantien behandelt werden.

     

    Ich habe gar nicht daran gedacht, dass natürlich damit auch die neuen oralen Antikoagulantien (Pradaxa, Xarelto, etc.) mit eingeschlossen sind. Unser Programm schlägt diese Ziffern immer automatisch vor, z.B. auch die Ziffer 32022 bei Diabetes mellitus. Bisher wurden diese Ziffern bei uns noch nie gestrichen, ich glaube, unsere KV prüft das nicht einmal.

     

    Nach Durchsicht des aktuellen EBM-Kataloges steht für die Ziffer 32015 nur "Orale Antikoagulantientherapie" darin und es gibt auch keine weiteren Hinweise.

     

    Ich würde es also nicht nur bei Marcumar-Patienten, sondern auch bei den neuen oralen Antikoagulantien ansetzen.

     

    Grüße

  12. Hallo Kathrin,

     

    wenn die für die Abrechnung verantwortliche MFA ausfällt, ist das unangenehm.

     

    Aber nur keine Angst, es ist gar nicht so schwer. Die Leistungsziffern zum Beispiel im Bereich der Allgemeinmedizin / hausärztlichen Versorgung sind so stark pauschalisiert, dass man fast nichts falsch machen kann.

     

    Von der Grundsystematik ist es ganz einfach:

     

    • Haben Sie Kontakt mit einem Patienten, dann setzen sie einmal im Quartal den Ordinationskomplex 03000 an. (Eine hausärztliche Zusatzpauschale 03040 wird automatisch von der KV hinzugefügt)
    • Ist der Patient ein Chroniker bzw. hat eine Dauerdiagnose, dann fügen Sie beim ersten Kontakt die Chronikerziffer 03220 hinzu.
    • Kommt ein chronisch kranker Patient ein zweites mal in die Praxis fügen Sie die 03221 (Chronikerzuschlag Zweitkontakt) hinzu.
    • Müssen Sie ein intensiviertes Gespräch mit dem Patienten über dessen Erkrankung führen, dann setzen Sie die Gesprächsziffer 03230 an. Diese ist budgetiert und kann nur für die Hälfte der Patientenfälle der Praxis angesetzt werden.

    Damit haben Sie schon 75% der Abrechnungsziffern im Griff! Lieber einmal eine Ziffer zu viel ansetzen, die KV streicht sowieso die EBM-Ziffern, die nicht passen.

     

    Sie können sich an der Vorlage Übersicht EBM-Ziffern orientieren.

     

    Es gibt verschiedene Anbieter, die bei dem KV-Abrechnung helfen können. Ich kenne z.B. die AAC-GmbH die auch in Ihrer Nähe eine Niederlassung hat. Vielleicht könnten Sie eine Praxisschulung für alle Mitarbeiter organisieren, in der Regel können solche Firmen auch ein Besuch vor Ort anbieten.

    Herr Zimmermann bietet auch regelmäßig Fortbildungen an, allerdings ist diese auch erst im März in Köln oder Dresden.

     

    Mit der Einreichung der Abrechnung am Ende des Quartals kann Ihnen sicherlich Ihr Software-Haus helfen. Zwischenzeitlich ist der Prozess recht einfach geworden, man kann es einfach über ein Online-Portal abgeben.

    Welches EDV-System verwenden Sie denn?

     

    Melden Sie sich bitte gerne, falls Sie weitere Fragen haben...

     

    Grüße

  13. Hallo,
     
    willkommen zurück in den Beruf, ich wünsche Dir viel Erfolg beim Wiedereinstieg.
     
    Im klassischen Modell der ambulanten medizinischen Versorgung ist der niedergelassene Hausarzt oder Facharzt an die Vorgaben der kassenärztlichen Vereinigung gebunden. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung des Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
     
    Neu hinzugekommen sind sogenannte Selektivverträge (§73b, c und 140a ff. SGB V) im Rahmen der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung. Die Grundidee war, dass in der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) der Hausarzt als erste Anlaufstelle für den Patienten sämtliche Behandlungsschritte koordiniert. 
     
    Zum einen soll dadurch der Patient besser versorgt werden, zum anderen lässt sich durch die Koordinierung insgesamt Geld sparen.
     
    Ärzte, die Patienten im Rahmen der Selektivverträge, z.B. "Hausarztprogramm", betreuuen und Leistungen abrechnen möchten, müssen mit den einzelnen Krankenkassen Verträge abschließen. Es werden, je nach Vertrag und Bundesland, besondere qualitative Voraussetzungen (z.B. psychosomatische Grundversorgung, Abendsprechstunde) vorausgesetzt.
     
    Vorteile für die Ärztin / den Arzt ist die
     
    • deutlich vereinfacherte Abrechnungssystematik (es gibt automatisch hinzugefügte Grundpauschalen und weniger zusätzliche Ziffern)
    • keine Budgetierung, wass die Fallzahl anbetrifft
    • zusätzliche Vergütung für besondere Leistungsangebote (z.B. Ultraschall, Beschäftigung von VERAHs etc.)
    • verbesserte Kommunikation zwischen Haus- und Facharzt
     
    Patienten, die an diesen neuen Versorgungsformen teilnehmen möchten, müssen sich in die Selektivverträge von einem "Betreuerarzt" einschreiben lassen. Das geschieht direkt in der Praxis bei Besuch des Patienten.
     
    Vorteile für die Patienten sind:
     
    • keine Zuzahlung auf Medikamente die im Rabattvertrag aufgeführt sind
    • qualitativ besseres Leistungsangebot des teilnehmenden Arztes durch die notwendigen qualitativen Voraussetzungen
    • der Arzt ist nicht die ganze Zeit mit der Eintragung der Leistungsziffern beschäftigt, sondern kann sich auf die Patienten konzentrieren.
     
    Diskussionswürdig ist, dass der Patient sich ein Jahr an einen Arzt bindet. Da die Patienten ein Grundrecht auf die freie Arztwahl haben, können diese, ausser auch im Notfall, bei Bruch des Vertrauensverhältnisses einen anderen Arzt aufsuchen.
    Gleichzeitig wird vor Besuch eines Facharztes eine Überweisung benötigt, so wie es eigentlich auch im KV-System schon Voraussetzung ist.
     
    Du findest weitere Informationen auf den Seiten des Hausärzteverbands.
     
    Melde Dich einfach, falls Du noch weitere Fragen hast.
     
  14. Tageslisten durchzugehen empfinde ich suboptimal. Es könnte sehr gut sein, dass dies ein Prozess ist, den man immer schon so gemacht hat, und sich nicht traut, diesen umzustellen.

     

    Welche Ziele werden mit dem Durchgehen von Tageslisten verfolgt:

     

    • Vorbereitung der KV-/HZV-Abrechnung zur fehlerlosen Übermittlung. Fälligkeit: Quartalsende
    • Finden von "vergessenen" Leistungen. Fälligkeit: wöchentlich/monatlich
    • Überprüfung der medizinischen Behandlung. Fälligkeit: wöchentlich / taggleich?
    • Überprüfung von fehlenden DMP-/HKS-Dokumentationen. Fälligkeit: monatlich

    Ein Problem stellt dar, dass die Abarbeitung von Tageslisten einen enormen Zeitaufwand bedeuten und zugleich emotional sehr anstrengend ist ("schon wieder eine Leistung vergessen", etc.).

     

    Wir haben ein anderes Konzept eingeführt:

    • ein erfahrener Arzt geht mit den angestellten Ärzten / WBA am Tagesende bzw. am Ende des Vormittags die Behandlungsfälle des Tages systematisch durch. Dabei werden auch Probleme und Procedere durchgesprochen
    • die Ärzte werden zur vollständigen Leistungsabrechnung angewiesen
    • der Ordinationskomplex wird schon bei Anlage des Scheines eingetragen
    • es gibt eine Liste von wichtigen Ziffern, die nicht vergessen werden dürfen, sortiert nach finanzieller Wertigkeit. Je nach Möglichkeit geht eine MFA alle 2-4 Wochen eine Suchliste durch, ob diese Ziffern eingetragen sind. Am Ende des Quartals geht ein Arzt diese Listen durch, ob es noch übersehene Ziffern gibt
    • das gleiche geschieht mit fehlenden DMP-/HKS-Dokumentation einmal monatlich

    Dadurch ist der zeitliche Aufwand und die emotionale Streßbelastung deutlich gesunken, die allgemeine Zufriedenheit erhöht und die Leistungsabrechnung verbessert.

  15. Wir haben für unsere kleinen Patienten (Kinder) ausser den Standard-Gummibärchen zusätzlich Spielsachen, die diese aus einer Schatztruhe aussuchen können. Seit der Einführung unserer Schatztruhe bemerken wir einen deutlichen Zulauf an Eltern mit Kindern, da der Arztbesuch positiver in Erinnerung bleibt.

    Bietet ihr auch Werbeartikel/Streuartikel für Erwachsene an? Habt ihr ausser Kugelschreiber, Einkaufsmarken noch weitere Ideen?

    Lasst ihr diese mit dem Praxisnamen / Logo bedrucken? Oder sind euch Werbegeschenke für den Effekt zu teuer?

  16. Hallo,

     

    wir habe auf einem "Führungsseminar" gelernt, dass man die eigenen "Werte" als Chef direkt weitervermitteln sollte.

     

    D.h., wenn die Patienten unzufrieden mit der Freundlichkeit sind, aber man selbst keinen Wert darauf legt, dann wird man dieses Problem nicht in den Griff bekommen.

     

    Gleichzeitig wurden wir angehalten, ein unfreundliches Benehmen sofort mit den Mitarbeitern in einem extra Raum zu besprechen.

    Hier sollten wir gleich die Situation sofort ansprechen ohne diese Problem zu verallgemeinern. Dadurch würden wir unsere Werte direkt weitervermitteln.

     

    In der Regel machen wir dass z.B. auch bei überfüllten Kanülenboxen oder anderen Dingen. Aber bei anderen Mißständen trauen wir uns in der Regel nicht, dies direkt anzusprechen.

  17. Hallo Pea,

     

    soweit ich es verstehe, möchtest Du wissen, wie die poststationäre Abrechnung durch das Krankenhaus selbst, nicht durch eine ambulante Arztpraxis / MVZ abgerechnet werden kann.

     

    Mit der Abrechnung im Krankenhaus kenne ich mich selbst nicht aus.

     

    Tut mir leid.

     

    Grüße

  18. Ich habe gerade noch mal bei der Abrechnungsberatung angerufen: es gilt das Kalenderjahr, also kann man am Anfang der 2. Jahres die 01732 wieder abrechnen.

     

    Allerdings werden bei uns auch immer wieder GU-Ziffern gestrichen, weil wir den zeitlichen Abstand scheinbar nicht eingehalten haben.

     

    Um auch zu Verhindern, dass sich die GUs auf den Jahresanfang konzentrieren, halten wir zwischenzeitlich den genauen 2-Jahres-Abstand ein...

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