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Ralph Jäger

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Stellenanzeigen für MFA und Ärzte in der Arztpraxis / MVZ

GOÄ-Ziffern Online - Gebührenordnung für Ärzte

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QM Arztpraxis Vorlagen

Beiträge erstellt von Ralph Jäger

  1. Die Gedankengänge kann ich nachvollziehen.

    Bei uns wird der ärztlicher Bereitschaftsdienst auch zentral koordiniert. Allerdings existiert in unserer Raumschaft nur ein zentraler "Präsenzdienst" in einer Notfallpraxis, die 20km entfernt ist. Der Fahrdienst wird wieder auf die einzelnen Ärzte mit einem kleineren Einzugsgebiet aufgeteilt.

    Die Ärzte, die einen solchen Dienst in der Notfallpraxis leisten, beschweren sich regelhaft über zu viele Patienten. Möglicherweise spielt auch hier die Mindestvergütung eine Rolle?

    Wäre ich alleine in der Praxis, würde ich auch eine Samstags- und auch Abendsprechstunde nicht anbieten können. Wir können dankbar sein, dass wir in unserer (überörtlichen) Gemeinschaftspraxis über genügen ärztliche Ressourcen verfügen.

    Die Ärztin / der Arzt, der am Samstag arbeitet, erhält zudem einen Zuschlag von 50% auf die Arbeitszeit, es ist nicht unbeliebt.

     

  2. Bietet Ihr eine Samstagssprechstunde oder andere erweiterte Öffnungszeiten, zum Beispiel abends, an?

    Die von uns vor der EBM-Reform eingeführte Samstagssprechstunde ist sowohl bei Patienten, als auch bei den Ärzten sehr beliebt. Wir haben immer noch Samstags zwischen 8:00 und 11:00 Uhr offen, meistens ist um 12:00 bis 12:30 Uhr Schluß. Dafür beenden wir den Freitag schon um 12:00 Uhr. Insgesamt eine Win-Win-Situation, da es angenehmes Arbeiten bedeutet und die Patienten von der erweiterten Serviceleistung begeistert sind.

    Jetzt stellt sich häufiger die Frage, ob man diese Serviceleistung, aufgrund mangelnder Abrechnungsmöglichkeiten nach EBM und GOÄ, aufgeben sollte.

    Vorteile für Patienten

    • für einige Patienten (z.B. Fernfahrer, lange Arbeitszeiten) sind erweiterte Sprechzeiten, vor allem am Wochenende, die einzige Möglichkeit einen Arzt aufzusuchen
    • Kinder: die Symptome von Erkrankungen bei Kindern werden oft zum Wochenende stärker bzw. bewusster wahrgenommen. Auch ist der Arztbesuch dann auch leichter möglich, falls beide Elternteile arbeiten oder nur ein Auto verfügbar ist.
    • Wunden: Patienten mit akuten und chronischen Wunden müssen nicht 2 Tage ohne fachgerechte Versorgung auskommen

    Abrechnungsmöglichkeiten für Ärzte

    • EBMvor der EBM-Reform wurde die Samstagsziffer 01102 außerhalb des Regelleistungsvolumens vergütet. Zwischenzeitlich fließt diese Ziffer in das RLV ein, dass meistens sowieso ausgeschöpft ist.
    • GOÄbei Privatpatienten kann man den Wochenendzuschlag "D" nur mit 50% ansetzen, dass entspricht einem Zuschlag von 6,41€
    • HZVinteressanter wird es bei Patienten, die in Selektivverträge (Hausarztprogramm / Facharztprogramm) eingeschrieben sind: hier existiert ein möglicher Zuschlag "01100", der mit 25€ vergütet wird. Dieser kann allerdings nur bei einer unvorhergesehener Inanspruchnahme, ausserhalb einer Terminsprechstunde, abgerechnet werden. Müsste dann die Samstagssprechstunde als Notfallsprechstunde deklariert werden? Könnte dann die 01100 abgerechnet werden?

     

     

  3. Hallo,

    solche Ausnahmesituationen sehen wir auch in der Gripppezeit und wenn ein Brückentag oder Ferien sind. Das Ganze spitzt sich dann recht schnell zu, wenn die Patienten miteinander darüber sprechen, dass alle Ärzte zu haben.

    Wir fangen zwischenzeitlich solche Tage dadurch ab, dass wir jede Woche versuchen vorauszuplanen, was auf uns zukommt. Wenn ein Brückentag vor der Tür steht, dann bestellen wir keine Routineuntersuchunge  ein.

    Das funktioniert bei uns im Rahmen einer "Check-out/Check-in" Teamsitzung wöchentlich mit allen anwesenden Ärzten und medizinischen Fachangestellten. Es dauert max 10 Minuten und ist sehr gut effektiv.

     

  4. Hallo Thomas,

    ich habe selbst noch einmal mit der Landesärztekammer bezüglich der Abrechnung zusätzlicher Ziffern bei Todesfeststellung Kontakt aufgenommen:

    • die Ziffer 4 darf nicht zusätzlich abgerechnet werden, diese ist schon in der 100 enthalten: siehe Auszug aus dem Kommentar zur GOÄ weiter unten
    • die Ziffer 70 ist in der Regel nicht notwendignach den aktuellen Regelungen von Bestattungsgesetz und Bestattungsverordnung sind Hinweise auf das Vorhandensein eines Schrittmachers nicht mehr erforderlich, da in vielen Krematorien häufig eine Einäscherung ohne vorheriges Entfernen des Schrittmachers erfolgen kann. 

    Auszug aus dem Kommentar zur GOÄ (Deutscher Ärzte-Verlag):

    Neben der Nr. 100 darf für die Untersuchung eines Toten nicht etwa eine andere Untersuchungsleistung des Gebührenverzeichnisses (GOÄ, z. B. Nr. 8) berechnet werden. Dies gilt entsprechend für Gesprächsleistungen mit Angehörigen des Verstorbenen oder mit Dritten (z. B. Personal eines Altenheims). Eine Fremdanamnese nach Nr. 4 kann ebenfalls nicht berechnet werden, wenn der Patient zum Zeitpunkt der Durchführung dieser „Fremdanamnese" bereits verstorben war. Die Befragung der Angehörigen ist in diesem Fall Teil der Komplexleistung nach Nr. 100. Davon zu unterscheiden sind Leistungen, die nach Zustandekommen eines eigenständigen Behandlungsvertrages bei Angehörigen erbracht werden, welche im Zusammenhang mit dem Ableben ihres Angehörigen oder Bekannten selbst behandlungsbedürftig geworden sind.

     

     

  5. Hallo,

    die QM-Systeme geben eine recht übersichtliche Struktur vor. Zum Beispiel ist die QM-Struktur von QEP folgendermaßen aufgebaut:

    1 Patientenversorgung
    1.1.1 Leistungsspektrum
    1.1.3 Terminvergabe
    1.1.4 Telefonische Anfragen
    1.2.1 Anamnese
    1.2.2 Körperliche Untersuchung und psychosoziale Erhebung
    1.2.3 Diagnostik
    1.3.1 Therapieentscheidung, -planung und -ziele
    1.3.2 Verordnungen
    1.3.3 Leistungen und Eingriffe
    1.3.4 Notfallmanagement
    1.3.5 Behandlungspfade, Leitlinien und evidenzbasierte Medizin
    1.3.6 Erkrankungsspezifische Information, Beratung und Schulung
    1.3.7 Verlaufsbeobachtung und Sicherung des Therapieerfolges
    1.4.1 Interne Kooperation und Kommunikation
    1.4.2 Externe Kooperation und Kommunikation
    1.5.2 Prävention

     

    2 Patientensicherheit
    2.1.1 Aufklärung und Einwilligung der Patienten
    2.1.2 Patientenorientierung
    2.1.3 Patientensicherheit, Risiko- und Fehlermanagement
    2.2.1 Führen der Patientenakte
    2.3.1 Wahrung der Intimsphäre
    2.3.2 Schweigepflicht und Datenschutz

     

    3 Mitarbeiter
    3.1.1 Personalplanung und Mitarbeitergespräche
    3.1.2 Einstellung, Einarbeitung, Ausscheiden von Mitarbeitern
    3.1.3 Teambesprechung und Kommunikation
    3.2.1 Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten
    3.2.2 Fortbildung und Qualifizierung

     

    4 Organisation
    4.1.2 Organisationsstruktur und Verantwortlichkeiten
    4.2.2 Geräteanwendung, Instandhaltung und Wartung
    4.2.3 Beschaffung und Lagerung
    4.3.1 Arbeitsumgebung und Arbeitssicherheit
    4.3.3 Hygiene und Reinigung
    4.5.2 Datensicherung

     

    5 Qualitätsentwicklung
    5.1.1 Qualitätspolitik
    5.1.2 Qualitätsziele
    5.1.3 Qualitätsmanagement-System
    5.2.2 Befragungen
    5.2.3 Beschwerdemanagement und Vorschlagswesen
    5.2.4 Externe Qualitätssicherung
    5.2.5 Bewertung des Qualitätsmanagement-Systems
    5.2.6 Verbesserungsmaßnahmen
    5.3.1 QM-Handbuch

     

    A_Archiv
    B_Entwürfe

     

    Das hilft bei der Übersichtlichkeit der Dokumente und ist auch recht gut zu pflegen.

    Die verschiedenen Qualiatätsmanagementsysteme bieten zudem noch einzelne Musterdokumente, die man dann noch für die eigene Arztpraxis abändern muss.

    Für eine Zertifizierung, die derzeitig nicht Pflicht ist, muss eine vorgegebenes System angewendet werden. Es ist recht aufwendig, steigert aber die Qualität des Qualitätsmanagements.

  6. Bei der Frage, wer die Aufgabe der Praxismanagerin übernimmt, wollten die MFA selbst, dass es eine Doppelführung gibt: zwei MFAs führen somit eine Arztpraxis als Praxismanagerin.

    Eine ist dabei immer die erste Ansprechpartnerin für die anderen MFAs, Ärzte und Geschäftsführung. Das funktioniert sehr gut.

    Alleine kann man es nur in kleineren Praxen schaffen und dann ist das Problem sehr groß, wenn die Praxismanagerin ausfällt.

  7. ja machen wir, jedes Jahr mit dem ganzen Praxisteam.

    z.B.

    • Zirkus
    • Segway fahren
    • Bodensee Apfelbahn

    Gerne wollten wir noch in einen Kletterpark / Hochseilpark, aber das wollten nicht alle.

    Früher waren wir mit einem kleinen Praxisteam immer Essen, das fühlt sich aber irgendwie dann zu gewöhnlich an. Wir machen dass aber noch immer in Verbindung mit einer Wanderung zu Weihnachten.

  8. Die Ausbildung zur VERAH umfasst 160 Stunden, so dass sie nach Tarifvertrag dann automatisch in Tarifgruppe IV eingestuft werden müsste.

     

     

    Ich denke, dass es relevant ist, ob die VERAH-Tätigkeit dann auch im Alltag "gelebt" wird: wurde die Fortbildung nur gemacht um eine Gehaltserhöhung zu erhalten oder kann die VERAH  dann auch tatsächlich eigenständig arbeiten (Hausbesuche, Wundversorgung, Pracman) etc.

    Die VERAH-Ausbildung führte bei uns dazu, dass die MFA sich auch zunehmend trauen, eigenständige Aufgaben (auch medizinische) zu übernehmen. Wenn dies konsequent umgesetzt wird und die Chefs das zulassen, dann ist Tarifgruppe IV sicherlich gerechtfertigt.

  9. Wir nutzen auch eine Vorwartezone, allerdings ist es dann möglich, dass laute Gespräche mit schwerhörigen Patienten leider auch draußen gehört werden.

    Es erleichtert aber den Ablauf des Patientenwechsels in die Sprechzimmer vor allem bei mehreren Ärzten ungemein.

    Die medizinischen Fachangestellten bereiten die entsprechenden Unterlagen und Untersuchungen schon vor, so dass alle notwendigen Informationen schon bereit liegen (Impfausweis, Einverständniserklärung, Anamnesefragebögen etc.).

    Die Patienten werden vom Arzt dann freundlich in die Behandlungszimmer eingeladen, dass verschafft einen ersten guten Eindruck. Die Vorgehensweise, dass der Patient ausgezogen warten muss, finde ich grenzwertig.

    In unseren Sprechzimmern ist keine MFA anwesend, außer es handelt sich um chirurgische Maßnahmen. Die Ärzte dokumentieren selbständig in den medizinischen Daten der Praxis-EDV und rechnen auch die entsprechenden Ziffern ab.

  10. Hallo DociDoc,

    hast Du schon Erfahrungen mit einem externen Telefondienst? Meinst Du so einen Anbieter z.B. http://www.medicomservicecenter.de/htm/aerzteservice.htm ?

    Müssen wir dann wie bei der Online-Terminvereinbarung freie Terminblöcke im eigenen Praxisprogramm reservieren, und die senden uns dann eine Benachrichtigung, falls ein Patient einen Terminwunsch hat?

    Mit welchen Kosten muss man rechnen?

  11. Hallo Marie,

    das ist ein grundsätzliches Problem in der Arztpraxis. Es ist sinnvoll zu untersuchen, was die Gründe für die Anrufe sind, also Terminwunsch, Rezeptbestellung, Rückfrage wegen Labor / Befunden etc.

    Es hilft auch, viele Abläufe so zu definieren, damit kein telefonischer Patientenkontakt notwendig wird. 

    Beispielsweise:

    • Patienten, bei denen eine Blutabnahme erfolgte, werden von den MFA oder den Ärzten aktiv angerufen, im Besonderen bei Gerinnungsbestimmung im Rahmen der Marcumar-Dosierung Diese kann dann z.B. in einer ruhigen Phase in der Mittagspause erfolgen.
    • Patienten können aktiv zur Besprechung von Facharztberichten entweder im Rahmen einer Kurzsprechstunde einbestellt werden oder angerufen werden
    • Rezeptanrufbeantworter: Eine Extra Telefonnummer mit einem Anrufbeantworter für Rezeptbestellungen oder Überweisungswünsche / Terminwünsche. Dieser sollte aktiv beworben werden (z.B. mit einem Flyer).
    • Formular auf der Internetseite für Rezepte / Überweisungen / Terminwünsche

    Es lohnt sich bei größeren Praxen das Telefon komplett von der Anmeldung zu verbannen und eine medzinische Fachangestellte nur für das Telefon einzubestellen.

  12. Hallo,

    das ist richtig: im Notdienst lautet die Besuchsziffer jetzt 01418.

    Wenn man nicht im organisierten Notfalldienst eingeteilt ist muss die 01411 abgerechnet werden:

    Dringender Besuch wegen der Erkrankung, unverzüglich nach Bestellung ausgeführt

    • zwischen 19:00 und 22:00 Uhr, oder an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 07:00 und 19:00 Uhr

     

  13. Wir haben früher Laufzettel verwendet, diese sind wirken irgendwie nicht mehr zeitgemäß. Zudem müssten wir diese ständig abändern.

    Für Anweisungen an die MFA schreiben wir in die PC-Akte die gewünschten Anweisungen.

    Zusätzlich haben wir noch eine SMS-Funktion / Messenger, in der wir Rückfragen oder direkte Anweisungen erteilen können. Solche Fragen / Anweisungen erscheinen dann als Extra Fenster am PC der MFA an der Anmeldung. Hat diese MFA dann noch Rückfragen, kann sie direkt zurückschreiben. Sehr nützlich.

    Laboranweisungen machen wir gar nicht mehr schriftlich sondern füllen die Laboranforderungen direkt im PC aus, die Etiketten werden dann sofort im Labor ausgedruckt. Die MFA im Labor weiss dann sofort, welches Probenmaterial sie abnehmen muss.

    Somit haben wir kaum noch Papier und keinen Lärm und Trubel mehr an der Anmeldung, die MFA sind nicht mehr gestresst.

  14. Habt ihr eine Terminsprechstunde oder eine offene Sprechstunde? Das die Patienten so früh wie möglich in einer offenen Sprechstunde kommen, um nicht zu lange zu warten ist normal. Also auf Terminsprechstunde umstellen.

    Wenn die Patienten nur Rezepte und Überweisungen wollen, dann könntet ihr einen Rezeptanrufbeantworter und ein Formular auf der Praxis Homepage installieren. Das entlastet ungemein.

  15. Hallo Flora und willkommen auf Teramed.

    Ein eigenes Büro ist für konzentriertes Arbeiten sehr wichtig.

    Wie ich sehe, kannst Du Dich an 3 Tagen in der Woche voll und ganz auf Deine Tätigkeit als Praxismanagerin konzentrieren. Sehr gut. Ist Deine Arztpraxis größer? Wie sieht es mit Deiner Rolle als "Führungskraft" zwischen MFA und Chef aus, kommst Du und das Praxisteam damit klar?

  16. Viele Praxen arbeiten mit einem Bestellsystem (Terminsprechstunde), vergeben also (meist telefonisch) Termine an Patienten, die dann zu den vorgemerkten Zeiten erscheinen. So einfach das Prinzip ist, so schnell kann es auch seine Tücken offenbaren, denn einige Patienten erscheinen dennoch ohne Termin und wer will diese schon wieder wegschicken? Eine offene Sprechstunde kann eine Lösung sein, die jedoch auch mit Vor- und Nachteilen verbunden ist.

     

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  17. Ich weiss nicht, wie das arbeitsrechtlich geregelt ist. Aber ich finde es nicht mehr zeitgemäß, das der Praxischef entscheidet, wann die MFA Urlaub zu nehmen haben. Nur weil dieser dann Urlaub machen möchte.

    Nur könntest Du wahrscheinlich nicht allzuviel produktiv arbeiten, wenn kein Arzt anwesend ist. Ausser die organisatorischen und bürokratischen Altlasten aufarbeiten.

    Vielleicht könntest Du ja mal vorschlagen, ob in der Urlaubszeit nicht ein Praxisvertreter einspringen könnte.

    Was ich mir auch vorstellen kann, ist, dass Ihr euch mit einer Partnerpraxis (die in der Urlaubszeit die Vertretung macht) austauscht und sogar MFAs rotieren/tauschen lässt.

    Das würde auch Schwung und neue Impulse in die Praxis bringen.

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