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Ralph Jäger

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Stellenanzeigen für MFA und Ärzte in der Arztpraxis / MVZ

GOÄ-Ziffern Online - Gebührenordnung für Ärzte

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QM Arztpraxis Vorlagen

Beiträge erstellt von Ralph Jäger

  1. Hallo Lemontree,

    vor 2 Stunden schrieb lemontree77:

    Bei uns in RLP gibt es einen Vertrag der TK ( mit ca. 500 Diagnosen) und der AOK ( ca. 1000 Diagnosen) womit je nach Häufigkeit der Diagnosen die jeweilige Ziffer gesetzt und abgerechnet werden könnte. Nennt sich Multimorbiditätszuschlag.

    ein ähnliches Verfahren gibt es in Baden-Württemberg als Multimorbitiätszuschlag P4, wenn auch bestimmten Erkankungsgruppen spezifische Diagnosen codiert worden sind.

    Diese Funktion wurde von unserem Praxiprogrammhersteller (Medicus plus) extra programmiert, da es nicht mit den üblichen Suchmasken abgebildet werden konnte.

    Vielleicht hat jemand anderes noch eine Idee, wie man solche Ziffer, die an Diagnosen verknüpft sind, am einfachsten abrechnen kann?

  2. vor 8 Stunden schrieb StefanieWinkel:

    In NRW arbeite ich, aber die EBM 01411 geht doch auch oder?

    Hallo Stefanie,

    die 01411 ist für einen dringenden Besuch zu Hause vorgesehen.

    Du kann per EBM bei geplanten Hausbesuchen im Pflegeheim die 01414 ansetzen. Für HZV-Patienten kann man z.B. für die AOK in NRW die Ziffer 01414 und 0145 (dringend) auch ansetzen.

    Vielleicht hilft Dir diese Übersicht?

    01410 Besuch

    01411 Dringender Besuch I

    01412 Dringender Besuch II

    01413 Besuch eines weiteren Kranken

    01414 Visite auf der Belegstation, je Patient

    01415 Dringender Besuch in beschützenden Wohnheimen

     

  3. Hallo Stefanie,

    in welchem Bundesland arbeitest Du?

    Die Abrechnungsziffern im Hausarztvertrag sind hier etwas unterschiedlich, z.B. in Baden-Württemberg ist der Hausbesuch in der Pauschale enthalten. Es gibt in BW eine Zusatzpauschale P5 mit der Abrechnungsziffer 0008 für die Betreuung von Patienten in Pflegeheimen, die einmal pro Quartal angesetzt werden kann.

    Des weiteren solltest Du bei der KV beachten, ob Du nicht bei einer Anforderung die EBM-Ziffer 01415 ansetzen kannst, wenn ein dringender Hausbesuch angefordert wurde:

    EBM 01415

    Dringender Besuch eines Patienten in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal wegen der Erkrankung, noch am Tag der Bestellung ausgeführt

    LG

    Ralph

  4. Vielen Dank für diese ausführlichen und erhellenden Gedanken :)

    vor 14 Minuten schrieb Anonym:

    Wenn man ein aussterbendes Exemplar der Spezies Arzthelferin noch entdeckt... Gebt ihr mehr Verantwortung und Vertrauen, arbeitet mit ihr zusammen und vielleicht gibt sie ihre Arbeitseinstellung, Arbeitsbereitschaft und Liebe zur Arbeit in der Praxis weiter...und getreu dem Zauberlehrling: die Geister die wir riefen, werden wir so schnell nicht los ...

    Da kann ich voll und ganz zustimmen! Ich werde versuchen dies im Praxisalltag noch mehr zu beachten.

  5. Liebe Alex,

    das hört sich echt deprimierend an und gleichzeitig musste ich irgendwie bei Deiner Ausführung schmunzeln ;)

    Vor allem bei der Facebook-Episode

    vor 32 Minuten schrieb Alex2.0:

    Azubine 2 (23 Jahre!) meldet sich in Woche 2 bei unserer Famulantin via Facebook krank.

    Das unlautere Mittel für Gehaltsverhandlungen eingesetzt werden, ist uns auch schon vorgekommen:

    vor 28 Minuten schrieb Alex2.0:

    Neuester Trend: bewerben, Gespräch, Probearbeiten, maximales Interesse heucheln, mit dem Vertrag zum eigentlichen Arbeitgeber gehen, vermutlich Gehaltsverhandlungen führen, uns absagen. So geschehen erst wieder letzte Woche.

    Bei uns hat sich auch so jemand vorgestellt: alter Arbeitgeber hätte einen Bonus von 4.000€ jährlich gezahlt, höchste Tarifgruppe nach Tarifvertrag, Weihnachtsgeld und einen Firmenwagen. Es gefalle ihr zwar dort nicht mehr und würde liebend gerne zu uns wechseln, aber sie brauche das Geld.

    Erfreulicherweise haben wir sehr viel Glück mit unseren MFAs, auch mit denjenigen, die sich zwischenzeitlich umorientiert haben. Die Ausbildung der Azubis und auch die Führung dieser übernehmen unsere erfahrenen MFAs.

    Genau weiß ich nicht, warum es funktioniert, diese Dinge kann ich mir vorstellen:

    • Hörensagen - MFAs sind "vernetzt" und tauschen sich aus, Anzeigen in der Zeitung sind ineffektiver als die Mund-zu-Mund-Propaganda und Nachrichten via Facebook
    • Geld - das Gehalt ist von Haus aus recht niedrig, für die Arztpraxis dennoch der höchste Kostenfaktor. Vielleicht helfen Benzingutscheine o.ä.
    • Arbeitsatmosphäre - stressfrei sollte sie sein, das gelingt auch nicht immer
    • mehr als nur "Arzthelferin": motivierte und kompetente MFAs sind auch medizinisch gut ausgebildet und möchten diese Kenntnisse auch im Arbeitsalltag einsetzen.

    Spannend wäre aber, wenn wir diese Informationen von den MFAs selbst erhalten. Dann könnten wir, als Arbeitgeber, die Umstände verbessern. Auch wir sind lernfähig :)

    An alle MFAs:

    Wie findet ihr freie Stellen? Hörensagen, Facebook, Zeitung, Internet?

    Warum habt ihr euch für euren derzeitigen Arbeitgeber entschieden?

    Was gefällt euch an der Arbeit und was nicht?

    Was schreckt euch ab?

  6. Hallo Pillepalle311,

    willkommen auf Teramed.

    Zumindest bei der Hausbesuchsziffer 50 nach GOÄ kannst Du den 3,5fachen Steigerungssatz mit der Begründung:  "besondere Umstände bei der Leistungserbringung " angeben.Die Bayerische Ärztekammer schreibt hierzu folgendes:

    50 - Notarzt/Blaulichteinsätze - Überschreitung des Regelsatzes

    Nach eingehender Überlegung kommt die Bayerische Landesärztekammer in bezug auf die Rechnungslegung bei Notarzt-/Blaulichteinsätzen zu folgendem Schluss:

    Die Überschreitung des Regelsatzes bei der Besuchsgebühr ist bei Notarzt-/Blaulichteinsätzen u.E. gerechtfertigt und begründet. "Als Besuch gilt der Weggang des Arztes zum Zwecke des Aufsuchens des Kranken in dessen Wohnung bzw. an dessen Aufenthaltsort (Unfallort)." Unstrittig werden Besuche bei Notarzt-/Blaulichteinsätzen unter erschwerten Bedingungen durchgeführt, so dass nach Auffassung der Bayerischen Landesärztekammer hier das Bemessungskriterium "besondere Umstände bei der Leistungserbringung" ein Überschreiten des Regelsatzes bei der Besuchsgebühr rechtfertigt.

    Diese besonderen Umstände enden gewöhnlich mit dem Eintreffen des Arztes beim Patienten. Natürlich können dann wiederum neue Kriterien vorliegen, die aus anderen Gründen ebenfalls ein Anheben der Gebührenspanne rechtfertigen würden. Diese neuen Gründe sind dann bei der entsprechenden "Sonderleistung" anzugeben.

    In keinem Fall ist es u.E. vertretbar, bei Notarzt-/Blaulichteinsätzen bei allen Leistungen - unter Hinweis auf den Notarzt-/Blaulichteinsatz - den jeweiligen Regelsatz zu überschreiten.

    Quellehttp://www.blaek.de/beruf_recht/goae/goae_datenbank_details.cfm?id_daten=23

    Nach meiner Erfahrung liegen bei Notarzteinsätzen auch bei anderen Ziffern häufig erschwerte Bedingungen vor. Die Einsätze sind (zwar immer seltener) lebensbedrohlicher (selbsterklärend) oder subjektiv lebensbedrohlicher (Aufregund, Unruhe) Art.

    Vielleicht hat uns noch jemand weitere Tipps zur Privatabrechnung nach GOÄ bei Notarzteinsätzen?

     

  7. Hallo Vielen-Dank,

    Dir Danke ich für diese ausführlichen und wertvollen Tipps und Informationen.

    vor 15 Minuten schrieb keine-ahnung:

    Vernünftige Telefonanlage mit "automatischer Zentrale". Die Patienten bekommen nur eine Telefonnummer publiziert und landen zunächst in einer Ansage zur Vorauswahl ihres Anliegens (Rezept, Überweisung, Terminwunsch und direktes Durchstellen an die Rezeption innerhalb der Sprechzeiten

    Das finde ich ja spannend: genauso haben wir es auch gelöst. Wir haben nur keine bezahlbare Telefonanlage mit dieser Funktion finden können, zudem hätten die Räume auch noch neu verkabelt werden müssen.

    Wir haben uns deshalb für eine VoIP-Telefonanlage, bei uns von placetel, entschieden. Über das Webinterface können wir alles einstellen und Telefone werden einfach in die Netzwerkbuchse eingesteckt.

    Ich habe mal vor langer Zeit einen Artikel dazu geschrieben (ist aber schon älter):

    Manchmal überfordert das Webinterface und die vielen Einstellmöglichkeiten die MFAs, aber insgesamt hat es sich gelohnt. Zumal die Telefonlast deutlich niedriger ist. Es gibt aber auch Beschwerden:

    - ist die MFA, die das Telefon abnimmt gerade beschäftigt, wird der Patient in eine Warteschleife überführt, einige Patienten erwarten ein Besetzt-Zeichen

    - es sei zu unpersönlich

    Zwischenzeitlich haben sich die Patienten daran gewöhnt und es gibt kaum noch Beschwerden.

    vor 19 Minuten schrieb keine-ahnung:

    Entsprechende Formulare auf der Praxis-Homepage, deren Inhalt ebenfalls als mail über unseren mailserver an öffentliche Ordner verteilt werden.

    Wir sehen das auch so, die Formulare auf der Praxishomepage werden sehr intensiv genutzt.

    Fax wird hauptsächlich von den Pflegeheimen genutzt.

    Auch das Headset ist wirklich eine Entlastung, allerdings nur in einem dedizierten Raum fürs telefonieren. Bei uns sind die Patienten an der Anmeldung sonst irritiert, mit wem die MFA denn spricht :)

     

  8. Hallo Alex,

    vielen Dank für Deine wertvollen Beiträge :91_thumbsup:

    vor 33 Minuten schrieb Alex2.0:

    Übrigens da in einem Beitrag stand, 'Medipläne aus Krankenhäusern einfach einscannen', nicht in 100 Jahren würde ich das tun. Siehe mein Beispiel. Anderenfalls dürfte jetzt die ü-80 Patienten bis zu 6x täglich unretardierte Hydromorphon schlucken zusätzlich zu 2x tgl retardiertem...

    Ich sehe es auch so wie Du, dass die Medikamentenpläne aus den Krankenhäusern nicht eins zu eins übernommen werden dürfen und im schlimmsten Fall den eigenen Medikamentenplan der Praxis überschreiben.

    Vielleicht kann man die Einträge des Medikamentenplans aus dem Krankenhaus als Vorschlag für neue Zeilen im eigentlichen Medikamentenplan anbieten.

    Intelligent wäre es, wenn die Praxissoftware die Unterschiede des eigenen im Vergleich zu dem Mediplan aus dem Krankenhaus aufzeigen bzw. hervorheben könnte.

    vor 1 Stunde schrieb Alex2.0:

    Wir arbeiten schon seit ca. 2 Jahren mit den Mediplänen, da ein solcher schon in der Software vorhanden war/ist. Bisher hielt ich allerdings in erster Linie "unsere" Medikamente auf dem Laufenden. Zumindest bei schätzungsweise 90 % der Patienten. Hauptaugenmerk dabei auf Heimbewohner, da die Pflegeheime ständig mit ihren hauseigenen Plänen in die Sprechstunde platzen und diese abgezeichnet haben wollen.

    Wir versuchen auch jedem Patienten, der Medikamente dauerhaft einnimmt oder aktu mehrere, einen Medikamentenplan mitzugeben. Die Pflegeheime wehren sich dagegen, dass wir unseren Verordnungsbogen, natürlich mit Unterschrift, zu deren Dokumentationszwecken nutzen möchten. Sie möchten, dass wir deren Verordnungsblatt während der Pflegeheimvisite abzeichnen.

  9. Hallo mixbe und herzlich willkommen auf teramed.de :91_thumbsup:

    wir haben das Rezepttelefon vor ein paar Jahren eingerichtet und zwischenzeitlich ist es ein voller Erfolg!

    Es ist auch ganz einfach, weil die Praxis meistens 3 Rufnummern zu Verfügung hat: 1 Praxisrufnummer, 1 Fax bleibt eine Rufnummer für das Rezepttelefon übrig. Dann einfach einen Anrufbeantworter dranhängen.

    Wichtig war, das die Patienten darüber Bescheid wissen. Hierzu haben wir eine Informationsblatt erstellt, dass Du hier herunterladen kannst:

    Diesen "Zettel" haben wir an die Anmeldung ausgelegt und die Patienten auch immer bei direkten Anrufen darauf hingewiesen. Ihr könntet auch die Ansage abends so abändern, dass auf das Rezepttelefon hingewiesen wird.

    Viel Erfolg wünsche ich Dir

    Ralph

  10. Herzlich Willkommen auf Teramed.

    Die Ausbildung zur VERAH hat bisher allen MFAs, die ich kenne, sehr viel Spaß gemacht. Vor allem lernt man sehr viel.

    Wie Maxime geschrieben hat, ist die Ausbildung in Theorie, Praktika und Hausarbeit unterteilt.

    Mir ist aufgefallen, dass Du wahrscheinlich sogar eine Förderung für die Ausbildung in Niedersachen in Anspruch nehmen könntest:

    https://www.verah.de/fileadmin/user_upload/redaktion/Ihf/Verah/Produktinformation-Weiterbildung-in-Niedersachsen-Individuelle-Weiterbildungsmassnamen.pdf

     

  11. vor 1 Stunde schrieb Dr. W. Mildenberger:

    Zugriff auf das Assessment hat sie nicht, aber offenbar fliegt die Ziffer (leicht mal) raus, wenn man die Diagnose U50.00 kodiert ist (=Barthel 100)

    Das ist ja interessant, die Diagnose U50.00 kannte ich bisher nicht.

    Ich habe das Gefühl, dass die Kassenabrechnung ein Katz-und-Maus-Spiel ist: man versucht so viele EBM-Ziffern wie möglich abzurechnen und die Kassenärztlichen Vereinigungen versuchen so viele wie möglich zu streichen.

    Inzwischen entscheidet mit, ob das Praxisprogramm bei der Abrechnung genügend Vorschläge macht...

  12. Hallo Herr Mildenberger,

    vielen Dank für diese Tipps :)

    vor einer Stunde schrieb Dr. W. Mildenberger:

    Zumindest die KV-Brandenburg streicht das Assessment aber wieder raus, wenn der Pat. zu gut wegkommt, d.h. bei Barthel 100 hat man umsonst ge-assess-t. Aber Harninkontinenz soll ja ein häufiges Problem sein, und beim Rückenwaschen brauchen die meisten etwas Hilfe... ;-)

    Hat die KV-Brandenburg Zugriff auf das Ergebniss des Assessments oder stellt diese nur ein Annäherungsergebnis aufgrund der Diagnosen zusammen? Ich habe das Gefühl, dass die einen enormen manuellen Aufwand betreiben, um Ziffern wieder zu streichen :(

  13. Hallo Herr Heinrich,

    leider kenne ich die Rechtssituation nicht genau. Es könnte etwas mit dem Anfahrtsweg für eventuell erforderliche Hausbesuche zu tun haben. Wir selbst weisen die Patienten darauf hin, dass wir diese zwar ab einer gewissen Entfernung betreuen können, aber keine dringlichen Hausbesuche durchführen können. Dabei ist letzteres eine ureigene Aufgabe des Hausarztes :mellow:

    Als weiteren Aspekt gibt es saisonale Zeiten, in denen wir gefühlt völlig überlastet sind, z.B. in einer Grippewelle. Dann verfällt man als Arzt auch leicht in eine "Zwischenlösung" und versucht zumindest die Versorgung "vor Ort" aufrecht zu erhalten.

    Ich kann mir auch vorstellen, dass in einigen Großstädten Arztpraxen in "guten" Wohnvierteln residieren, die nicht möchten, dass Patienten aus anderen Stadtgebieten vorstellig werden. Das ist natürlich zumindest ethisch nicht korrekt.

    Was denken Sie und die Anderen?

     

  14. Hallo,

    das ist ja nett, denn wir nutzen auch Easypep: Ich habe selbst keine bessere Alternative gefunden, auch die Excel-Tabellen werden schnell unübersichtlich.

    Die Mittagspause ist auch für uns ein Thema, so lösen wir es derzeitig:

    • mindestens 2 MFA machen den Frühdienst von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
    • eine MFA übernimmt den Spätdienst von 16:00 Uhr bis 19:30 Uhr
    • eine MFA arbeitet durchgehend von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und erledigt Büroarbeiten, VERAH / HB etc.

    So ganz optimal ist es noch nicht.

    Soweit ich es beurteilen kann, sind die beliebtesten Sprechstundenzeiten, aus Patientensicht, Vormittags und dann wieder ab 16:00 Uhr v.a. auch nach der regulären Arbeitszeit.

    Wie ist das bei euch?

  15. Hallo,

    die geriatrischen EBM-Ziffern werden außerhalb des Regelleistungsvolumens vergütet. Du kannst diese folgendermaßen abrechnen:

    Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment: EBM 03360 (12,36€)

    Ab vollendetem 70. Lebensjahr (ICD R54G) oder bei Demenz, Alzheimer, Parkinson ohne Alterseinschränkung (ICD-Code). Jeweils gesicherte ICD-Kodierung notwendig, z.B. F00.-G bis F02.-G, G30.-G, G20.1-G und G20.2-G

    Nur zweimal im Jahr abrechenbar.

    Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex: EBM 03362 (16,11€)

    Muss vom Arzt angesetzt werden! Gesicherte ICD-Kodierung notwendig

    Voraussetzung ist das Vorliegen des hausärztlich-geriatrischen Basisassessment, nicht länger als 4 Quartale zurückliegend.

    Grüße

    Ralph

  16. Hallo Sandrine,

    möglicherweise gibt es Schwierigkeiten mit der installierten Telefonanlage. Habt ihr diese von der Telekom oder hat die jemand anderes installiert? Was für eine TK-Anlage ist es denn?

    Wir hatten jahrelang eine Siemens-Telefonanalage mit dem gleichen Problem, wenn man dann diese aus und eingesteckt hatte, funktionierte es wieder.

    Ärgerlich.

    Grüsse

    Ralph Jäger

  17. Hallo antonia76,

    willkommen auf teramed.de .

    Die Urlaubstage bei Teilzeittätigkeit fair zu berechnen, kann ganz schön schwierig sein, im Besonderen in Wochen, an denen es Brückentage gibt.

    In Deinem Fall ist die Regelung meiner Ansicht nach gegenüber den Vollzeitkräften unfair gelöst. Die Vollzeitkräfte müssen ja schliesslich während der Praxisschließungszeiten 5 Tage Urlaub abziehen.

    Korrekt wäre, dass jeder Arbeitstag einem Urlaubstag entspricht und der Urlaubsanspruch an die Arbeitszeit angepasst wird.

    Hier glaube ich aber, dass Du selbst den Chef auf eine faire Regelung hinweisen könntest, sonst setzt Du Dich sehr wahrscheinlich in ein Hornissennest.

    Wir selbst haben diesebezüglich zwei externe Meinungen eingeholt:

    - das Steuerbüro, das auch die Lohnbuchhaltung übernimmt

    - den Fachverband der medizinischen Fachangestellten, der immer gerne mit Rat zur Seite steht

    Dadurch stehst Du nicht als Buhmann da :-)

    Was sagt denn Dein Chef und die anderen Vollzeitkräfte zu der derzeitigen Regelung?

    Grüsse

    Ralph

  18. Guten Morgen Frau Porsch,

    und herzlich willkommen auf Teramed.de. 

    Genau das ist unser Problem in der Arztpraxis: den EBM verstehen nur noch einzelne Experten.

    Auf den Seiten der KBV wird klargestellt, dass die EBM-Ziffer 01435 angesetzt werden kann, bei :

    • Telefonische Beratung des Patienten im Zusammenhang mit einer Erkrankung durch den Arzt bei Kontaktaufnahme durch den Patienten

    und/oder

    • Anderer mittelbarer Arzt-Patienten-Kontakt gemäß 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen

    http://www.kbv.de/tools/ebm/html/01435_2901410645643807508548.html

    In den Allgemeinen Bestimmungen wird der Kontakt genauer klar gestellt:

    Ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt setzt die räumliche und zeitgleiche Anwesenheit von Arzt und Patient und die direkte Interaktion derselben voraus.

    Andere Arzt-Patienten-Kontakte setzen mindestens einen telefonischen und/oder mittelbaren Kontakt voraus, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist. Ein mittelbarer anderer Arzt-Patienten-Kontakt setzt nicht die unmittelbare Anwesenheit von Arzt und Patient an demselben Ort voraus.

    http://www.kbv.de/tools/ebm/html/4.3.1_162397750729716909817920.html

    Ich würde den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt als Teil eines mittelbaren Kontaktes hinzuzählen.

    Aber mal ehrlich: wie soll das die KV im Detail nachvollziehen? Die wird genauso von den Bestimmungen überfordert sein.

    Grüße

    Ralph Jäger

  19. Hallo Herr Gilgen,

    gerade habe ich mit der Abrechnungsberatung der KV Baden-Württemberg telefoniert. Nach deren Aussage:

    • dürfen neben der EBM 01430 und 01435 im selben Quartal keine weiteren Leistungsziffern vom gleichen Arzt abgerechnet werden
    • aber die Ziffern 01430 und die 01435 dürfen an verschiedenen Tagen im gleichen Quartal vom gleichen Arzt abgerechnet werden

    Sie hatten recht :rolleyes:

    Grüße und viel Erfolg weiterhin

    Ralph Jäger

     

  20. Am 14.2.2016 um 19:05 schrieb Praxis Gilgen:

    Hier ein Beispiel aus dem Link:http://www.medical-tribune.de/home/praxis-und-geld/abrechnung/artikeldetail/verwaltungskomplex-wie-die-ebm-nr-01430-korrekt-abrechnen.html

    Ich bin zwar eine Einzelpraxis aber in dem Beispiel werden von Arzt 1 die beiden Ziffern nebeneinander abgerechnet ???

    Gruß Peter Gilgen

    Hallo Peter Gilgen,

    das ist ja spannend, ich werde das morgen gleich mal mit der Abrechnungsberatung unserer KV klären. Der EBM ist hier eigentlich eindeutig.

    Auf dieser Grundlage überlege ich tatsächlich, ob wir in unserer üBAG nicht doch mehr auf die EBM-Ziffer 01435 und 01430 achten sollten.

    Wir beschäftigen in unserer üBAG mehrere Ärzte: das würde bedeuten, dass bei jedem Wiederholungsrezept noch einmal mit der EBM-Ziffer 01430 1,35 € und mit der Leistungsziffer 01435 bei einem APK 9.18€ zu verdienen wären.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann fliesen die EBM-Ziffern 01435 und 01430 in das "Budget" Regelleistungsvolumen ein, aber führen im nächsten Jahr zu einer Erhöhung des Regelleistungsvolumen, weil es einen Arztfall auslöst.

    Die große Frage für mich ist, wie man solche Ziffern ohne viel Aufwand in die Praxis-EDV eintragen kann, ohne dass man sich erst einmal alle EBM-Ziffern anzeigen lassen und dann überlegen muss, bei welchem Arzt schon eine Ziffer eingetragen ist.

    Vom Bauchgefühl bin ich froh, dass es die pauschalisierte Vergütung für die Selektivverträge / HZV gibt.

    Grüße

    Ralph Jäger

  21. Hallo,

    leider ist, meiner Meinung nach, die 01430 nicht neben anderen EBM-Ziffern abrechnungsfähig, also auch nicht neben der 01435.

    Wenn noch mehr Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis arbeiten, könnte aber die EBM Ziffer 01430 einem anderen Arzt zugeordnet werden.

    Quelle:

    http://www.kbv.de/tools/ebm/html/01430_2900942352684768696192.html

    und

    http://www.kbv.de/tools/ebm/html/01435_2901410645643807508548.html

    Die Gebührenordnungsposition 01430 ist im Arztfall nicht neben anderen Gebührenordnungspositionen und nicht mehrfach an demselben Tag berechnungsfähig.

  22. Am 12. Februar 2016 um 20:14 schrieb Anonym:

    Wie ist den die Qualität der Telefongespräche? Ich habe Angst, dass diese abhängig von der Tageszeit ist.

    Anonym beigetragen

    Hallo,

    die Qualität der Telefongespräche hängt sehr stark von den lokalen Netzwerk und Routingeinstellungen ab, Stichwort QoS . Konkret muss man die Telefongespräche konsequent priorisieren, sowohl im lokalen Netzwerk, als auch nach draussen.

    Das funktioniert aber erstaunlich einfach, schon allein mit "normaler" Netzwerktechnik, z.B. einer Fritzbox.

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