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Ralph Jäger

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Stellenanzeigen für MFA und Ärzte in der Arztpraxis / MVZ

GOÄ-Ziffern Online - Gebührenordnung für Ärzte

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QM Arztpraxis Vorlagen

Beiträge erstellt von Ralph Jäger

  1. Hallo,

     

    wir versuchen konsequent alle Patienten in die Selektivverträge einzuschreiben. Der Vorteil ist, dass wir dadurch keine Patienten "bevorzugen" oder "benachteiligen".

     

    Wir sehen die Vorteile der Selektivverträge dadurch, dass es keine Fallzahlbegrenzung gibt, die Abrechnung einfacher ist und die Patienten tatsächlich eine Hand Vorteile haben. Zum Beispiel die Zuzahlungsbefreiung bei rabattierten Medikamenten, ausführlichere Laborwerte bei Gesundheitsvorsorgen (diese auch einmal jährlich) und eine Mindestqualität an die Ärzte und Arztpraxen Voraussetzung für die Teilnahme ist.

     

    Wir haben es mit verschiedenen Vorlagen und Hinweise für die Aufklärung über die Selektivverträge versucht. Allerdings hat sich herausgestellt, dass den Patienten wichtig ist, dass die Ärzte und MFA der Praxis hinter dem System "Selektivverträge" stehen. Spricht sich dann noch herum oder merkt der Patient, dass der Großteil der Patienten Teilnehmer sind, ist die Hürde für die Teilnahme nicht mehr so hoch.

  2. Das ist wirklich ein Problem: unter Medistar mussten wir noch manuell die Prüfungen wiederholen. Im Besonderen bei Vertretungspatienten kann das sehr zeitaufwendig sein. Eine Prüfung hat damals mit "hochfahren" des Telemed-Clients ca. 10 Sekunden gebraucht.

     

    Schließlich haben wir immer alle Abrechnungskorrekturen durchsehen müssen, ob ein Teilnehmer fälschlicherweise über die KV abgerechnet worden ist, und mussten diese Leistungen über die HÄVG dann nachmelden.

    In der Umkehr konnten wir aber Patienten, die wir über die HÄVG fälschlicherweise abgerechnet haben, nicht mehr über die KV nachmelden. Hier haben wir schon einige Umsätze verloren.

     

    Zwischenzeitlich liegt eine Lösung für dieses Problem der HÄVG vor (zumindest in Baden-Württemberg): es gibt eine Möglichkeit der sogenannten Massenprüfung. Dabei können in einem Rutsch alle Patienten auf Vorliegen eines HZV-Vertrages geprüft werden. Die Hersteller unserer neuen Software Medicus plus haben dies in einen nächtlichen Prüflauf integriert und wir erhalten eine Liste, in der alle falsch angelegten Scheine korrigiert werden können.

     

    Es ist aber im Gesamten sehr nervig und zeitaufwendig. Man hat oft das Gefühl, dass man sich mehr mit den Vertragsformalitäten und Abrechnungen als mit den Patienten beschäftigen muss.

  3. Hallo,

     

    bei der 03511x muss allerdings auch eine spezielle Ausbildung und Anerkennung für die psychosomatische Grundversorgung vorliegen.

     

    Ein Mix aus den Ziffern 03230 (Gespräch) und den 03511x (psych. Grundversorgung) ist wichtig, da die Gesprächsziffer in ein eigenes Budget fließt. Angesetzt werden kann es bei maximal der Hälfte der Fallzahlen pro Quartal.

    Die 0351x wiederum wird auch budgetiert und fließt in das Regelleistungsvolumen (RLV): wenn die Praxis das RLV nicht ausschöpft ist es sicherlich wichtig zu überprüfen, ob die 3511x zu selten angesetzt worden ist.

     

    Grüße

  4. ja, richtig.

    Das ist doch verrückt: zuerst die Ziffer 03220 eingeben, dann später die 03221 einfügen und die 03220 wieder löschen.

    Im Rahmen eines 15-Minuten-Termin bleibt ja immer weniger Zeit und Aufmerksamkeit für den Patienten selbst:

    z.B. Alter über 70, man könnte jetzt jedes 2. Q ein geriatrisches Assessement durchführen und abrechnen. Suchen muss ich dann nach dem letzten geriatrischen Basisassesment, überlegen ob eine geriatrische Diagnose vorliegt und dann noch den Betreuungskomplex nicht vergessen.

     

    Und es ist wirklich eine unangenehme Wahrheit: es macht einen deutlichen finanziellen Unterschied, ob man es mit der Abrechnung genau nimmt oder nicht! Es fordert nur extrem viel Zeit.

  5. Wir nutzen das Konzept der "Akutsprechstunde", um bei kurzen und dringenden Angelegenheiten ärztliche Kurzkontakte am gleichen Tag zu ermöglichen.

    Beratungsanlässe sind z.B.:

    • Grippe
    • AU-/Verlängerung
    • kurzes Attest / Bescheinigung (nicht geIGELt, da zu aufwendig dann)
    • Prüfung, kurze Anpassung der Medikation
    • Labor- / Befundbesprechung, wenn es nicht zu komplex ist
    • Wunden
    Wir bieten diese zweimal täglich zwischen 11:00 Uhr und 12:30 Uhr und von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr an. Der Patient muss in dieser "offenen" Sprechstunde mit dem "diensttuenden" Arzt (oft ein WBA oder angestellter Arzt) vorlieb nehmen, der allerdings einen Kollegen zu Rate ziehen kann.

    Meine Fragen sind:

    • wer hat Erfahrungen mit einem ähnlichen oder besseren Konzept?
    • sollte man die "offene Sprechstunde" in die "nicht-lukrativen" Zeiten, z.B. zwischen 14:00 Uhr und 15:30 Uhr legen?
  6. Ich denke, da streiten sich die Geister: meiner Meinung ist eine gute Website mit etwas Interaktion (Formular für Kontakt, Terminwünsche etc.) und grundlegenden Informationen in der heutigen Zeit notwendig. Das vermindert auch telefonische Rückfragen.

     

    Von Printanzeigen in Zeitung / Gemeindeblatt sehen wir derzeitig ab. Allerdings befinden wir uns im ländlichen Gebiet und können uns nicht über ein Mangel an Patienten beklagen.

     

    Ich glaube, dass schnell der Eindruck entstehen könnte, dass "man es nötig hat".

    Wir mögen auch die Bewerbung (z.B. im Rahmen von Marketingmaßnahmen) von IGEL-Leistungen aus verschiedenen Gründen nicht.

     

    So kann ich mir gar nicht vorstellen, wie eine Printanzeige aussehen sollte und was man bewerben sollte:

     

    "Praxis xxxx: Ihr Hausarzt in Ihrer Nähe. Immer freundlich und kompetent. Besuchen Sie uns oder unsere Website" ? ;) 

     

    Logo darf nicht fehlen....

     

    Oder habe ich am Grundgedanken einer Printanzeige etwas übersehen?

     

  7. Ich denke auch, dass nicht immer alle Mitarbeiter, also alle medizinischen Fachangestellte und Ärzte teilnehmen müssen.

    Vielleicht sollte man vorher klären was es zu besprechen gibt, und wen es betrifft. Das strukturiert ungemein.

     

    Irgendwann sind ja die Praxisabläufe besser eingespielt, so dass nicht immer alle Ärzte dabei sein müssen. Oft ist vielleicht auch besser, wenn die MFA und Ärzte unter sich selbst Angelegenheiten besprechen und diskutieren.

     

    Dann könnte man alle 8-10 Wochen eine größere "Sitzung" veranstalten.

     

    Grüße

     

    Ralph

  8. In unserer Praxis war es eine Entwicklung: zuerst wurde der Büroplatz etwas stärker von der Anmeldung abgetrennt. Nach 1-2 Jahren ist dann ein zweiter Arbeitsplatz und eine Trennschiebetür hinzugekommen. Problematisch war, dass auch dort die Kaffemaschine steht, und jeder einmal "Hallo" sagt oder quatschen möchte.

     

    Ich sehe die erweiterten Aufgabengebiete der MFA, die diese nicht mehr neben dem Telefon und der Patientenversorgung durchführen können.

     

    Jetzt haben wir einen abgetrennten Raum mit 2 Arbeitsplätzen und Telefonen, die allerdings nur intern erreichbar sind. Für unsere Praxismanagerin eine enorme Erleichterung. Ich sehe, dass auch die Arbeit effektiver erledigt werden kann.

     

    Im ehemaligen Büro, das neben der Anmeldung liegt, bleiben die zwei Arbeitsplätze bestehen, so dass je nach Patientenaufkommen und anwesenden MFA jemand dort (mit einem Ohr an der Anmeldung) oder im Büro arbeiten kann.

  9. Ich glaube, dass eine gute Website schon für sich alleine viel Arbeit macht (oder kostet). Um so mehr Kanäle man im Internet bedient, um so höher ist auch der Aufwand.

    Für eine typische Hausarzt- oder Facharztpraxis sollte man die Kosten lieber in eine professionelle und funktionsreiche Website investieren. Das scheint schon viele. praxen zu überfordern.

    Bietet man allerdings spezielle Angebote (IGEL-Leistungen) an oder spricht spezielle Zielgruppen an, kann es Sinn machen, eine FB-Seite zu unterhalten.

  10. Das Gehalt ist sicherlich nicht üppig. Je nach Eingruppierung und Sonderleistungen/Boni kann schon etwas mehr herauskommen. Zur Zeit sehen wir den Trend in der Weiterbildung der MFA für erweiterte Aufgabenbereiche: VERAH/AGNES (Hausbesuche, Wundmanagement, kleinere chirurgische Behandlungen), Praxismanager (Entlastung der Ärzte in der Verwaltung/Organisation/Management), Betreuung von chronisch Erkrankten z.B. im Rahmen des DMP. Durch die Entlastung der ärztlichen Tätigkeit bei gleichbleibender oder zunehemender Patientenzahl ist hier sicherlich Verhandlungsspielraum auch für das Gehalt gegeben.

  11. Die Palliativziffern muss ich wirklich noch ergänzen, danke für den Hinweis.

    Die niedrige Honorierung für die Vertretung sehe ich auch kritisch: unsere Praxis ist nie geschlossen, da wir 3 Ärzte und eine WBA sind. Das kommt ja auch den Patienten entgegen.

    Allerdings führt dies zu vielen Vertretungsfällen, im Besonderen in den Schulferien und an Brückentagen. Teilweise sehen wir die Patienten so häufig, das wir dachten, diese seien schon längst zu uns gewechselt.

    Oder wie sollen wir damit umgehen, dass einige Patienten zum nächstgelegenen Hausarzt um die Ecke gehen, um sich eine AU zu holen, aber für die Wundversorgung, Gesprächsleistungen und für den Ultraschall zu uns kommen?

  12. Hallo,

    bei der Definition handelt es sich um die letzten 4 Quartale, so dass das aktuelle nicht dazu zählen dürfte.

    An Ihrer Stelle würde ich wirklich die Prüfung dieser Regeln an die KV-Mitarbeiter zurückdelegieren: rechnen Sie die Chronikerpauschale dann ab, wenn es ein Patient ist, der regelmäßig die Praxis besucht und eine chronische Erkrankung vorweist. Da bin ich mal gespannt, wie die KV prüfen möchte, wer wann wie oft einen APK hatte und nicht den Hausarzt gewechselt hat :-)

    Grüße

  13. Hallo,

    bezüglich der Chronikerpauschale gibt es folgende Regelung:

    Eine kontinuierliche ärztliche Behandlung liegt vor, wenn im Zeitraum der letzten vier Quartale wegen derselben gesicherten chronischen Erkrankung(en) jeweils mindestens ein Arzt-Patienten-Kontakt [...] pro Quartal in mindestens drei Quartalen in derselben Praxis stattgefunden hat. Hierbei müssen in mindestens zwei Quartalen persönliche Arzt-Patienten-Kontakte stattgefunden haben.

    Persönlich können wir in unserer Praxis aus praktischen Gründen diese Voraussetzung schlecht prüfen. Bei Patienten im DMP oder mit Dauermedikation ist fast immer ersichtlich, ob ein Patient in einem Quartal nicht da war. Falls sie/er tatsächlich mehr als 2 Quartale keinen APK vorweisen konnte, dürfte theoretisch die Ziffer nicht abgerechnet werden.

    Um ehrlich zu sein, überlassen wir die Prüfung dieses Sachverhaltes den Mitarbeitern der KV, da wir sonst vor Abrechnung der Chronikerziffer 03221 mindestens 2-5 Minuten für die Durchsicht der Dokumentation benötigen würden.

    Bei einem Wechsel des Hausarztes sollte in der Patientenakte dokumentiert werden, dass diese Kontakte bei dem vorherigen Hausarzt erfolgt sind. Auch eine Möglichkeit....

  14. Wir nutzen den Barthel Index und Timed-up&go Test. Einige Programme haben hierfür ein extra Formular (ich glaube in Turbomed gibt es ein solches, aber dieses könnte evtl. zus. Gebühren kosten). Alternativ kann man durch die Anbindung an Word ein Dokument aufrufen, dass Formularfelder enthält, und dieses Word-Dokument kann man dann in den Patientendaten abspeichern. Ich werde versuchen, am Freitag ein solches zu veröffentlichen.

    In unserer Praxis erfassen wir in den Patientenakten nur das Ergebnis der Tests und scannen/speichern nicht den Erhebungsbogen. Ich hoffe dass ist für die KV ausreichend.

  15. es müssen folgende 3 Punkte erfüllt werden:

    - Erhebung der Funktionseinschränkung (Anamnese / Klinik)

    - Beurteilung der Selbstversorgungsfähigkeiten mittels einer dieser Tests (Barthel / Magic etc.)

    - Beurteilung der Mobilität und Sturzgefahr durch standardisierte Testverfahren z.B. Timed "up & go"

    Also zusätzlich zum Barthel muss noch ein Timed "up & go" Test durchgeführt werden.

  16. Hallo,

    nach Rücksprache mit der Abrechnungsberatung unserer KV (Baden-Württemberg) berechtigt die Durchführung eines geriatrisches Assessment, welches wissenschaftlich validiert worden ist, zu der Abrechnung der EBM-Ziffer 03360 (hausärztlich geriatrisches Basis-Assessment). Es kann sich um den "Barthel-Index" aber auch um das "Manageable Geriatric Assessment" handeln.

  17. Hallo,

    leider können Sie die Ziffer 03360 nicht im 1. und 2. Quartal 2014 abrechnen, nachdem Sie im im 4. Quartal 2013 diese abgerechnet haben. Man muss sich an die Definition des "Krankheitsfall" halten. Dadurch sind immer 4 Quartale und nicht ein Kalenderjahr zu betrachten.

    Der Krankheitsfall ist definiert in § 21 Abs. 1 BMV-Ä und umfasst das aktuelle sowie die drei nachfolgenden Kalendervierteljahre, die der Berechnung der krankheitsfallbezogenen Gebührenordnungsposition folgen

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