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Beetle

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Stellenanzeigen für MFA und Ärzte in der Arztpraxis / MVZ

GOÄ-Ziffern Online - Gebührenordnung für Ärzte

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QM Arztpraxis Vorlagen

Beiträge erstellt von Beetle

  1. vor 18 Stunden schrieb Ch.Jager:

    Hallo Beetle,

    das ist eine super schwierige Frage. Muss die Praxis wirklich in Quarantäne? 

    Also angeordnet vom Gesundheitsamt? Dann ist es definitiv kein Urlaub, sondern der Arbeitgeber kann sich das Geld wegen der angeordneten Quarantäne zurückholen. 

    Wenn es keine angeordnete Quarantäne des GA ist, glaube ich nicht, dass es möglich ist in einem solchen Fall einfach alle Mitarbeiterinnen in den Urlaub z schicken und diesen abzuziehen. Vor allem, wenn es sich hierbei um eine Erkrankung handelt.

    Der Chef / Arzt könnte sich ja vertreten lassen, sodass ihr weiterarbeiten könnt. Wenn er sonst krank ist, kann er euch ja auch nicht Urlaub abziehen, oder? 

    Allerdings ist das nur mein Rechtsempfinden. Ich glaube, dass ein Arbeitsrechtler hier vielleicht weiterhelfen kann. 

    Leider haben wir Juristen glaube ich hier in der Runde nicht.

     

    Bin mal gespannt auf deine Rückmeldung welcher Fall wirklich vorliegt.

     

    Viele Grüße 

    Christian 

    Hallo Christian,

    ja, die Quarantäne wurde vom Gesundheitsamt angeordnet, da mein Chef selber an Corona erkrankt ist und unter anderem auch noch Kolleginnen. Ich selber nicht.

    Danke für die Antwort.

    Viele Grüße

    Beetle

     

  2. vor 1 Stunde schrieb luschae:

    Hallo

    Wegegeld wird gemäß §8 GOÄ berechnet ....

    §8

    Wegegeld

    (1) Der Arzt kann für jeden Besuch ein Wegegeld berechnen. Das Wegegeld beträgt für einen Besuch innerhalb eines Radius um die Praxisstelle des Arztes von

    1. bis zu zwei Kilometern 3,58 €,
      bei Nacht (zwischen 20 und 8 Uhr) 7,16 €,
    2. mehr als zwei Kilometern bis zu fünf Kilometern 6,65 €,
      bei Nacht 10,23, €
    3. mehr als fünf Kilometern bis zu zehn Kilometern 10,23 €,
      bei Nacht 15,34 €
    4. mehr als zehn Kilometern bis zu 25 Kilometern 15,34, €
      bei Nacht 25,56 €.

     

    in unserem System heißt die Ziffer WT

     

    Vielen lieben Dank. 

  3. vor 8 Stunden schrieb luschae:

    wir sind jetzt 3 Teilzeitkräfte, ich bin mit 39 Jahren am längsten in der Praxis, die zwei anderen Damen 1 Jahr und 5 Wochen ...

    war bis vor einigen Jahren auch anders .... ich habe schon öfters das Gespräch gesucht, aber dann kommt immer die gleiche Antwort, der  Steuerberater hat gesagt wir sind eh schon zu teuer .....

    Weihnachtsgeld bekommen wir schon, müssen aber seit letztem Jahr jährlich unterschreiben, das wir es nur bekommen wenn es sich die Praxis leisten kann ...

     

    Aber ihr bekommt eins.

     

  4. vor 39 Minuten schrieb sandrine75:

    Hallo,

    erst kürzlich ist der Tarifvertrag geändert worden. Ab August diesen Jahres ist er gültig und ist rückwirkend für April ausgezahlt wirden. Ab Januar und April gibt es dann nochmal eine Erhöhung. Das 13. Monatsgehalt ist diesmal geregelt worden. Es ist zu zahlen. Entweder auf einmal oder verteilt auf 12 Monate. Wir haben einen sehr netten Chef. Er hat uns gefragt wie es uns am liebsten ist. Die Erhöhung von August, Januar 2018 und April 2018 machen im Schnitt 150 Euro aus. Einfach mal im Netz nach Manteltarifvertrag suchen, da wirst du schnell fündig. 

     

    Liebe Grüße 

    Sandra

    Vielen lieben Dank für deine Antwort. Würde glatt zu euch wechseln, wenn ihr in der Nähe wäret. LG 

     

  5. vor 25 Minuten schrieb MFAimNetz:

    Hallo @b_a_t_68,

    um wie viel die Gehälter im 10-Jahres-Zeitraum gestiegen sind, kann ich nicht sagen, nur: Ja, sie sind gestiegen.

    Ein Anspruch auf eine bestimmte Gehaltshöhe und Sonderzahlungen ergibt sich aus den Tarifverträgen, sofern eine Arztpraxis tarifgebunden oder in Anlehnung an den Tarif bezahlt. Das ist ja kein Zwang. Es gibt durchaus auch Arztpraxen, die nicht tarifgemäß bezahlen, wobei das nicht immer heißt, dass dort weniger gezahlt wird. Manch ein Arzt zahlt auch über Tarif.

    Für MFA, die tarifgebunden bezahlt werden, hängt das Gehalt ganz entscheidend von den Fortbildungsstunden ab, die sie auf der Uhr haben. Je qualifizierter eine MFA ist, desto höher die Gehaltsstufe. Zudem wird es voraussichtlich zukünftig immer weitere Spezialisierungs- und Verantwortungsbereiche geben. Auch das könnte mit einer zunehmenden Anerkennung des Berufes in monetärer Form verbunden sein. Des Weiteren gilt: Der Beruf MFA ist keine Sackgasse. Es gibt viele Möglichkeiten auf den Beruf aufzubauen und sich weiterzuentwickeln, wenn man das möchte.

    Die aktuell geltenden Tarifverträge sind hier zu finden: https://www.vmf-online.de/mfa/mfa-tarife

    LG Birgit

    Viele lieben Dank, Birgit. Hat mir schon geholfen.

    LG

    bat

  6. Wenn ihr so oder so keine Privaten annehmen dürft, finde ich die Frage nicht schlimm. Wenn einer mal nachfrägt wieso, dann könnt ihr ja sagen, daß ihr nur Kassenpatienten annehmen dürft. Ich würde das bei euch einfach umschreiben mit den Worten,  daß ihr keine Privatpraxis seid. Die Kassenpatienten bekommen bei euch ja Termine. Andersherum ist es schlimmer, wenn du Privatpat. herausfiltern musst, damit diese früher einen Termin bekommen.

  7. Hallo, kann mir jemand sagen um wieviel Prozent das Gehalt der MFA in den letzten 10 Jahren gestiegen ist?

    Hat eine MFA Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt bzw. Urlaubsgeld?

    Wie macht ihr es in der Praxis mit Überstunden? Bekommt ihr diese  ausbezahlt oder nehmt ihr sie frei?

    Danke im voraus für eure Antworten.

     

  8. Hallo,

    auch wir nutzen seit längerem schon, die elektronische Laboranforderung. Ich finde sie super.

    Allerding müssen auch wir den Schein hierfür ausfüllen.

    Die Nummeretiketten haben wir extra, wovon wir aufs das abgenommene Blut sowie auf den Schein je eine Etikette drauf kleben.

    Die Befundübermittlung erfolgt viel schneller und falls mal eine Störung vorliegt, kommt aber ganz selten vor, kann man die Laborwerte telefonisch abfragen oder sich per Fax zukommen lassen.

    Ich möchte die elektronische Laboranfoderung nicht mehr missen.

  9. Angelernte Arzthelferin = Eine Kraft welche nicht die Ausbildung als Arzthelferin bzw. med. Fachangestellte hat sondern vom Personal eingelernt wurde.

     

    Darf diese Kraft, nachdem sie an einer Schulung (Walner Schule in München) einen Spritzenkurs bzw. Infusionskurs besucht hat, diese vornehmen?

     

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Grüße

     

    bat

  10. Gibt es irgendwo etwas schriftliches welche Injektionen eine med. Fachangestellte durchführen darf?

    Reicht die Ausbildung bzw. der Arzthelferinnenbrief aus um s.c., i.m. Injektionen durchzuführen oder benötigt man etwas schriftliches vom Arzt?

    Darf eine angelernte Arzthelferin diese auch durchführen?

    Wie sieht es mit Infusionen aus?

     

     

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