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rnbr

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  1. Liebe Ärztinnen und Ärzte, hier Mal eine etwas unkonventionelle Anfrage. Ich wechsel jetzt aufgrund einer bevorstehenden Verbeamtung in die PKV und bin mit der Frage konfrontiert, bis zu welchen Gebührensätzen über den Regelsatz hinaus (2,3) versichert werden soll. Ich habe leider keine Fachärzte in der Bekanntschaft, die in der Praxis tätig sind und darüber Auskunft erteilen können. Ich wollte vielleicht Ihre/Eure Erfahrung nutzen und nachfragen, wie Ihr zu dem Thema als Ärzteschaft steht? Ist es sinnvoll in den Bereichen ambulant, stationär und zahnmedizinisch über den 3,5-fachen Satz (gar zu unbegrenzten) Sätzen zu versichern? Auch GOÄ-Analogleistungen sind ja ggf. ein Thema. Ich bin noch jung und gesund, aber für den Fall der Fälle ist die Frage sehr schwer zu beantworten, welche Gebührensätze denn sinnvoll sind? Mir ist die Gesundheit sehr wichtig, aber ich kann überhaupt nicht einschätzen, wie oft es in der Praxis relevant wird, dass man über 3,5fach abrechnet. Ich bedanke mich für jeden wertvollen Hinweis aus der Abrechnungspraxis oder Erfahrungswert aus der Medizinwelt.
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